4.4.3 VERTIKALER TRANSPORT VON GERÜSTBAUTEILEN
4.4.3.1 Bauaufzüge
Für Gerüste mit mehr als 8 m Gerüstfeldhöhe (Belaghöhe über Aufstellfl äche) müssen beim Auf-
und Abbau Bauaufzüge verwendet werden. Zu den Bauaufzügen zählen auch handbetriebene
Seilrollenaufzüge.
Auf Bauaufzüge darf verzichtet werden, wenn die Gerüstfeldhöhe nicht mehr als 14 m und die
Längenabwicklung des Gerüstes nicht mehr als 10 m beträgt.
Aufbau- und Verwendungsanleitung des verwendeten Bauaufzugs beachten!
4.4.4 HANDTRANSPORT
In Gerüstfeldern, in denen der Vertikaltransport von Hand durchgeführt wird, müssen in
den unteren Lagen Geländer- und Zwischenholm vorhanden sein. In der jeweils obersten
Gerüstlage ist der Geländerholm ausreichend. Bei dem Handtransport muss auf jeder Gerüstlage
mindestens eine Person stehen (siehe Bild 24 und Bild 35).
Bild 25: Beispiel für den Vertikaltransport von Hand.
Stand:
07/2020
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