4.2.2 FUSSSPINDELN, FUSSTRAVERSEN, BELAGTRAVERSEN
An den vorgesehenen Positionen der Vertikalrahmen sind jeweils zwei Gerüstspindeln mittig auf
den Unterbau aufzustellen (siehe Bild 1) und auf die vorgesehene Auszugslänge auszudrehen:
Auszugslänge der Fußspindeln = Unterkante Fußplatte bis Unterkante Vertikalrahmen.
Bei der hier beschriebenen Regelausführung beträgt die zulässige Auszugslänge
der Fußspindeln:
Gerüst ohne Verbreiterungskonsolen: 29,5 cm
Gerüst mit Verbreiterungskonsolen:
Bei größeren Auszugslängen ist die Standsicherheit des Gerüsts für den Einzelfall nachzuweisen.
Fußspindeln müssen immer eine vollfl ächige Aufl age auf der Aufstellfl äche haben.
In Gerüstfeldern, in denen Vertikaldiagonalen vorgesehen sind, sind Fußtraversen oder
Belagtraversen auf die Spindeln zu stecken (siehe Bild 3).
Bild 3: Fußspindeln mit Fuß- oder Belagtraversen
Beim Einbau einer Traverse auf die richtige Lage des Kippstifts achten!
In Gerüstfeldern, in denen ein Leitergang vorgesehen ist, sind Belagtraversen auf die
Spindeln zu stecken (siehe Bild 4). Auf diese Traversen sind Systembeläge zu legen
(siehe Abschnitt 4.2.8).
Bild 4: Systembeläge auf Belagtraversen
Diese Systembeläge können nicht mehr aufgelegt werden, wenn in diesem Feld die
untersten Vertikalrahmen aufgesteckt wurden.
Stand:
07/2020
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25,0 cm
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