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Sicherheit Und Recycling; Entsorgung Des Geräts - Ctek Nxt 5 Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 18

SICHERHEIT UND RECYCLING

LESEN SIE VOR DEM GEBRAUCH ALLE SICHERHEITSHINWEISE UND DIE
BEDIENUNGSANLEITUNG SORGFÄLTIG DURCH.
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Während des Ladens können Batterien explosive Gase freisetzen. Funkenbildung in Batterienähe verhindern.
Für angemessene Belüftung sorgen.
Vergewissern Sie sich, dass das Netzkabel aus der Steckdose gezogen ist, bevor Sie die Batterieklemmen an
!
die Batterie anschließen oder von ihr trennen.
Das Ladegerät ist nur auf das Laden von Batterien ausgelegt, die den technischen Angaben entsprechen. Das
!
Ladegerät darf nicht für andere Zwecke verwendet werden.
!
Stets die Bedienungsanleitung und die Sicherheitshinweise des Batterieherstellers befolgen.
!
Der Batteriepol, der nicht mit dem Chassis verbunden ist, muss zuerst angeschlossen werden. Der andere
Anschluss muss am Fahrgestell erfolgen, entfernt von der Batterie und der Kraftstoffleitung. Das Ladegerät ist
dann an das Stromnetz anzuschließen; nach dem Ladevorgang ist das Ladegerät vom Stromnetz zu trennen,
dann der Chassisanschluss und anschließend der Batterieanschluss zu entfernen.
Niemals versuchen, nicht-wiederaufladbare Batterien zu laden.
!
!
Ladegeräte beim Laden niemals auf die Batterie stellen. Ladegeräte beim Laden niemals abdecken.
Niemals gefrorene oder beschädigte Batterien laden.
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Niemals Ladegeräte mit beschädigtem Kabel verwenden. Sicherstellen, dass die Kabel nicht durch heiße
!
Oberflächen, scharfe Kanten oder auf andere Weise beschädigt wurden.
Beschädigte Kabel müssen von einer CTEK-Vertretung durch von CTEK gelieferte Originalkabel ersetzt werden.
!
Abnehmbare Kabel können vom Anwender durch von CTEK gelieferte Originalkabel ersetzt werden.
!
Verlängern Sie das Ladekabel niemals auf eine Gesamtlänge von mehr als 5,0 m, da dies zu elektromagnetischen
Störungen führen kann. Verwenden Sie nur von CTEK gelieferte Originalteile.
Achten Sie darauf, dass das Kabel nicht eingeklemmt wird oder mit heißen Oberflächen oder scharfen Kanten in
!
Berührung kommt.
Der Anschluss an die Netzstromversorgung muss den entsprechenden Vorgaben für Elektroinstallationen
!
entsprechen.
!
Ladegeräte mit Erdungsanschluss müssen an eine geerdete Steckdose angeschlossen werden.
Ladegeräte mit einer Schutzklasse von weniger als IPX4 dürfen nur im Innenbereich eingesetzt werden. Das
!
Ladegerät vor Regen und Schnee schützen. Siehe dazu die technischen Daten.
Vergewissern Sie sich immer, dass das Ladegerät auf „CARE" geschaltet ist, bevor Sie das Ladegerät für
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längere Zeit unbeaufsichtigt und angeschlossen lassen. Wenn das Ladegerät nicht innerhalb von 50 Stunden
auf 'CARE' geschaltet hat, ist dies ein Hinweis auf einen Fehler. Trennen Sie das Ladegerät von Hand.
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Während des Gebrauchs und des Ladens verbrauchen Batterien Wasser (dies gilt nur für geflutete Batterien,
nicht für AGM-Batterien). Bei Batterien, die mit Wasser gefüllt werden können, sollte der Wasserstand
regelmäßig überprüft werden. Wenn der Wasserstand niedrig ist, fügen Sie destilliertes Wasser hinzu.
Dieser Text gilt für die europäischen Länder: Dieses Gerät darf benutzt werden von Kindern ab dem Alter von
!
acht Jahren und von Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder mangelhafter Erfahrung
und Wissen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese im sicheren Gebrauch des Geräts unterwiesen wurden und
ihnen die entsprechenden Risiken bewusst sind. Das Gerät ist kein Spielzeug für Kinder. Das Gerät darf von
Kindern nur unter Aufsicht gereinigt und gewartet werden.
Dieser Text gilt außerhalb der europäischen Länder: Dieses Gerät ist nicht für den Gebrauch durch Personen
!
(einschließlich Kindern) mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen oder mangelhafter Erfahrung und Wissen
bestimmt. Ausgenommen davon sind Personen, die von den für ihre Sicherheit Verantwortlichen entsprechend
beaufsichtigt werden oder von diesen im Gebrauch des Geräts entsprechend unterwiesen wurden. Um
unsachgemäße Benutzung auszuschließen, müssen Kinder beim Gebrauch des Geräts beaufsichtigt werden.
© CTEK SWEDEN AB
ENTSORGUNG DES GERÄTS
IHRE VERPFLICHTUNG ALS ENDBENUTZER
Produkte, die mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und einem einzelnen
schwarzen Balken darunter gekennzeichnet sind, enthalten Teile, die gemäß der WEEE-
Richtlinie (2012/19/EU) gehandhabt werden müssen. Das Gerät darf daher nur vom
unsortierten Hausmüll getrennt gesammelt und zurückgegeben werden. Es darf also
nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden. Das Gerät kann zum Beispiel bei
kommunalen Sammelstellen oder gegebenenfalls im Handel abgegeben werden.
Das gilt auch für alle zu entsorgenden Bauteile, Baugruppen und Verbrauchsmaterialien des
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden kann, müssen alle Altbatterien und -akkumulatoren, die
nicht fest im Altgerät verbaut sind, vom Altgerät getrennt werden. Gleiches gilt für Leuchten,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät ausgebaut werden können. Der Endbenutzer ist auch für
das Löschen personenbezogener Daten vom Altgerät verantwortlich.
HINWEISE ZUM RECYCLING
Helfen Sie mit, alle mit diesem Symbol gekennzeichneten Materialien zu recyceln. Entsorgen
Sie derart gekennzeichnete Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht über den
Hausmüll. Nutzen Sie stattdessen die hierfür vorgesehenen Wertstoffbehälter oder die
entsprechenden kommunalen Sammelsysteme.
Recyceln Sie elektrische und elektronische Geräte, um zum Umwelt- und Gesundheitsschutz
beizutragen.
RÜCKNAHMEPFLICHTEN DER VERTREIBER (NUR DEUTSCHLAND)
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder sonst ge-schäftlich an Endnutzer
abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Geräts ein Altgerät des End-nutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät er-füllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind (kleine Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem
Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikations-mitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamt-lager- und -versandflächen für
Lebensmittel vorhalten, die den oben genannten Verkaufsflächen ent-sprechen. Die unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärme-überträger (z. B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, und Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine
der äußeren Ab-messungen mehr als 50 cm beträgt. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
WWW.CTEK.COM
NXT5 | BENUTZERHANDBUCH | 18
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