Mobile Laderaumheizung
Inhaltsverzeichnis
Betriebsanleitung
Zulassung ................................................................... 2
Gasversorgung ........................................................... 3
DuoComfort ......................................................................... 3
MonoControl CS ................................................................... 3
Inbetriebnahme .......................................................... 4
Einschalten ............................................................................ 4
(unter Drehknopf) .................................................................. 4
Entnahmestatus .................................................................... 5
Ausschalten ........................................................................... 5
Sicherungen ............................................................... 6
Zubehör ...................................................................... 6
2
Betriebsanleitung
Vor Aufstellung und Inbe triebnahme die Betriebsanlei-
tungen beachten!
Eine Kurzfassung enthält die an der mobilen Laderaumhei-
zung befestigte Informationstafel. Der Betreiber ist für die ord-
nungsgemäße Bedienung des Gerätes verantwortlich!
Der Betreiber muss nach dem Kauf umgehend in die
anhängende Prüfbescheinigung (Seite 8 + 10) eingetra-
gen werden, damit diese gültig ist.
Tipp
Zur Absicherung bei eventuellem Verlust der Prüfbescheini-
gungen sollten Kopien (evtl. mit Rechnung der Prüfung) im
Büro verwahrt werden.
Verwendungszweck
Die mobile Laderaumheizung wurde für den Ein satz in Nutz-
fahrzeugen zur Erwärmung von Laderäumen, in denen kälte-
oder frostempfindliches Ladegut transportiert wird entwickelt.
Eine Verwendung in Schienenfahrzeugen (z. B. Güterzügen),
sowie für Gefahrgut-, Gefahrstoff-Transporte ist nicht zulässig.
Die mobile Laderaumheizung darf aus hygienischen Grün-
den nur für verpackte Lebensmittel oder Ladegut eingesetzt
werden.
Sie besteht aus einer ver schließbaren Gitterbox, die bei Be-
darf im Laderaum aufgestellt wird und gegen Verrutschen
zu sichern ist. Die Gasversorgung erfolgt mittels zweier Gas-
flaschen innerhalb der Gitterbox. Die Spannungsversorgung
erfolgt über eine (12 V-Version) oder zwei (24 V-Version)
ein gebaute Batterien bzw. das Bordnetz. Bedienteil und Fla-
schenventile sind auch bei verschlossener Gitterbox von au-
ßen zugänglich.
Die Gitterbox ist ausschließlich für Einsatz in durchlüfteten
Laderäumen wie z. B. Planenaufbauten konzipiert. Bei Ver-
wendung in Fahrzeugen mit festen Aufbauten müssen in
deren Lade räumen im vorderen und hinteren Teil Lüftungs-
öffnungen im Boden oder in der Wand auf Boden höhe von
jeweils mindestens 150 cm² vorhanden sein.
Die Gitterbox ist ein technisches Arbeitsmittel, das aus-
schließlich zur Verwendung bei der Arbeit bestimmt ist.
Zulassung
Die mobile Laderaumheizung darf nur zweckentsprechend
benutzt werden. Die Anforderungen der Berufsgenossen-
schaftlichen Vorschriften BGV sind erfüllt. Die Gasanlage ent-
spricht BGV D 34 (früher VBG 21). Die in der Betriebsanleitung
abgedruckte Prüfbescheinigung BGG 937 (früher ZH 1/58) ist
mit der Laderaumheizung mitzuführen.
Die Zulassung der Berufs genossenschaft betrifft ausschließlich
die original von Truma gefertigten mobilen Laderaum-
heizungen. Etwaige Nachbauten durch Dritte haben keine
Zulassung!
Jegliche Gewährleistung für Sicherheit und Funktion einer
nachgebauten mobilen Laderaumheizung wird von Truma
ausgeschlossen.
Jede Veränderung am Gerät oder die Verwendung von Er-
satzteilen und funktionswichtigen Zubehörteilen, die keine
Original-Truma-Teile sind, sowie das Nichteinhalten der Be-
triebsanleitung führt zum Erlöschen der Garantie sowie zum
Ausschluss von Haftungs ansprüchen. Außerdem erlischt die
Betriebserlaubnis des Gerätes.
Die mobile Laderaumheizung ist nicht zugelassen für
den Transport von Gefahrgut nach GGVSEB, Gefahrstof-
fen nach GefStoffV, zum Transport lebender Tiere oder
von Personen, sowie zur Verwendung in geschlossenen
Räumen und Räumen unter der Erdgleiche.