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Koppe Akono Bedienungsanleitung Seite 6

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Bei Ihrem Kaminofen besteht die Möglichkeit einer externen Verbrennungsluftversorgung.
Der Verbrennungsluftanschluss-Stutzen befindet sich mittig des Gerätes an der Geräterückseite. Der Anschlussdurchmesser
beträgt 10 cm. An diesem Stutzen kann bauseits eine dichte Luftzuführung durch eine Fachfirma angeschlossen werden. Auch mit
dichter Luftzuführung erfüllt das Gerät jedoch nicht die Anforderungen eines raumluftunabhängigen Betriebes.
In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen wie kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä. ist in Deutschland
§4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich.
Für den Anschluss darf nur ein glattes Rohr mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm verwendet werden. Darüber hinaus ist die
Leitung fachgerecht zu planen, mit einer Absperrklappe in Ofennähe zu versehen und gegen Schwitzwasser zu isolieren.
Die Luftleitung darf nicht länger als 4,5 m lang sein und nicht mehr als 3 Bögen 90°aufweisen.
1.10Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch bitte das
Kapitel 2: SICHERHEIT).
WICHTIG!
Es besteht keine Gewährleistung für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teilen, die durch Missachtung der
baurechtlichen Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch
mangelhaften Schornsteinanschluss und Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße
Bedienung oder durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische
Einwirkung bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende
Speisen und Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zuviel oder falsche
Brennstoffaufgabe) verursacht werden. Weiterhin besteht keine Gewährleistung für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten
Schornsteinzug, feuchtes Holz oder falsche Bedienung entsteht.
ACHTUNG!
Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Geräte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Hierzu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen werden und deren
Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
2. SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
-
Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen können nicht alle Unfallgefahren beim Umgang mit dem Kaminofen ausschließen.
-
Bedenken Sie, dass einige Bauteile am Ofen (Abgasrohr, Sichtfenstertür, Verkleidungs-und Bedienelemente etc.) im
Heizbetrieb heiß werden und daher eine Verbrennungsgefahr darstellen. Daher bitte nur mit Handschuh bedienen.
-
Kinder sollten nie unbeaufsichtigt am brennenden Kaminofen sein.
-
Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten.
-
Verwenden Sie nur den in der Bedienungsanleitung angegebenen Brennstoff zum Heizen.
-
Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss der Kaminofen rechtzeitig
außer Betrieb gesetzt werden.
-
Die Feuerraumtüre muss während des Betriebes stets geschlossen sein.
-
Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den Aschekasten regelmäßig.
-
Die Asche sollte nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie
örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Bei der Ofenaufstellung müssen folgende Feuersicherheitsanforderungen eingehalten werden:
1. Die Mindestentfernung des Gerätes zu brennbaren Bauteilen muß nach hinten zur Aufstellwand 15 cm und nach beiden
Seiten des Gerätes mindestens 30 cm betragen.
2. Vor und seitlich im Strahlungsbereich des Sichtfensters darf sich innerhalb von 80 cm kein brennbares Material (Möbel,
Textilien, Dekorationen usw.) befinden.
3. Erfolgt die Aufstellung des Kaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, so benötigt dieser eine
nicht brennbare Glaskeramik- oder Stahlplatte, die den Ofen, von der Feuerraumöffnung aus gemessen, nach vorne um
mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
3. BRENNSTOFFE
3.1 zulässige Brennstoffe
Gemäß der 1.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dürfen in Kaminöfen nur raucharme
Brennstoffe verbrannt werden.
Für diesen Ofen sind dies ausschließlich:
naturbelassenes, stückiges Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde, Holzbriketts nach DIN 51731 HP2, Braunkohlebriketts.
UNZULÄSSIG ist dagegen die Verbrennung z.B. von:
-
lackiertem oder kunststoffbeschichtetem o. sonstig behandeltes Holz, Rindenabfälle,
-
Spanplatten o. Plattenwerkstoffe, Papier, Kartonagen und Altkleider, Kunst- und Schaumstoffe
-
mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Hausmüll
-
Papierbriketts (Schadstoffe: Cadmium, Blei, Zink)
-
feuchtem Holz (Restfeuchte > 20 %), Pellets, alle festen o. flüssigen holzfremden Stoffen
Techn. Änderungen vorbehalten
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oder physikalische

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