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Prüfmittelüberwachung; Plausibilitätskontrolle; Meldung Schwerwiegender Vorkommnisse - Kern Mbc Betriebsanleitung

Babywaage
Inhaltsverzeichnis
Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
Veränderung oder Öffnen des Gerätes
Mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten,
natürlichem Verschleiß und Abnützung
Nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
Überlastung des Messwerkes
Fallenlassen der Waage
4.5
Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Wägeeigenschaften
der Waage und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen Abstän-
den überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür ein geeignetes Intervall
sowie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen bezüglich
der Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie der hierfür notwendigen Prüfgewichte
sind auf der KERN- Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar. Im akkreditierten
DKD- Kalibrierlaboratorium können bei KERN schnell und kostengünstig Prüfgewichte
und Waagen kalibriert werden (Rückführung auf das nationale Normal).
Bei Waagen mit Körpergrößenmessstab ist eine messtechnische Überprüfung der Ge-
nauigkeit des Körpergrößenmessstabes zu empfehlen, aber nicht zwingend notwen-
dig, da die Ermittlung der menschlichen Körpergröße immer mit einer sehr großen Un-
genauigkeit behaftet ist.
4.6
Plausibilitätskontrolle
Bitte stellen sie sicher, dass die mit dem Gerät ermittelten Messwerte plausibel und
dem richtigen Patienten zugeordnet sind, bevor sie die Werte speichern und weiter-
verwenden.
4.7

Meldung schwerwiegender Vorkommnisse

Alle im Zusammenhang mit diesem Produkt aufgetretenen schwerwiegenden Vor-
kommnisse sind dem Hersteller und der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in
dem der Anwender und/oder der Patient niedergelassen ist, zu melden.
„Schwerwiegendes Vorkommnis" bezeichnet ein Vorkommnis, das direkt oder indirekt
eine der nachstehenden Folgen hatte, hätte haben können oder haben könnte:
➢ den Tod eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person,
➢ die vorübergehende oder dauerhafte schwerwiegende Verschlechterung des
Gesundheitszustands eines Patienten, Anwenders oder anderer Personen,
➢ eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit.
MBC_NM-BA-d-2542
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