12 Transportanforderungen
1. Die Batterieeinheiten sind nach der Verpackung und während des Transports entsprechend zu transportieren. Starke
Vibrationen, Stöße oder Quetschungen sowie direkte Sonneneinstrahlung und Regen sind zu vermeiden. Der Transport kann
mit Pkw, Bahn oder Schiff erfolgen.
2. Beachten Sie stets alle geltenden lokalen, nationalen und internationalen Vorschriften für den Transport von Lithium-
Eisenphosphat-Batterien.
3. Der Transport von Alt-, beschädigten oder zurückgerufenen Batterien kann in bestimmten Fällen besonderen
Einschränkungen unterliegen oder verboten sein.
4. Der Transport von Lithium-Ionen-Batterien fällt unter die Gefahrenklasse UN3480, Klasse 9. Für den Transport zu Wasser,
in der Luft oder an Land fällt die Batterie unter Verpackungsgruppe PI965 Abschnitt I. Verwenden Sie Kennzeichnungen für
„Sonstige gefährliche Stoffe Klasse 9" und UN-Kennzeichnungen für Lithium-Ionen-Batterien. Siehe einschlägige
Transportdokumente.
Kennzeichnung „Sonstige gefährliche Stoffe Klasse 9" und UN-Kennzeichnung
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