BELÜFTUNG DER INSTALLATIONSRÄUME
Die Lüftung im Falle von nicht hermetischem Generator und/oder nicht hermetischer Installation muss unter Beachtung des unten
angegebenen Mindestbereichs erstellt werden (unter Berücksichtigung des größten Werts unter den angegebenen):
Gerätekategorie
Pelletöfen
Heizkessel
Unter allen Bedingungen, einschließlich des Vorhandenseins von Dunstabzugshauben und/oder kontrollierten Zwangslüftungssystemen,
muss der Druckunterschied zwischen dem Raum, in dem der Ofen installiert ist, und dem Freien stets ≥ -4 Pa betragen (z. B. ist -3 Pa ein
akzeptabler Wert)
Die Luftzuleitungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
sie müssen durch Roste, Metallgitter usw. geschützt sein, ohne dass dadurch der freie Lüftungsquerschnitt reduziert wird;
sie müssen so ausgeführt sein, dass die Wartungsarbeiten möglich sind;
sie müssen so angeordnet sein, dass sie nicht verschlossen werden können;
Die Zufuhr sauberer, unbelasteter Luft kann auch aus einem an den Aufstellungsraum angrenzenden Raum erfolgen (indirekte Lüftung),
sofern dieser Luftfluss ungehindert durch permanente Öffnungen ins Freie strömen kann.
Der angrenzende Raum darf nicht als Garage oder Lager für brennbare Stoffe benutzt werden, noch für Tätigkeiten, die Brandgefahr mit sich
bringen, oder als Bad, Schlafzimmer oder Gemeinschaftsraum des Gebäudes.
RAUCHABZUG
Der Wärmegenerator arbeitet unter Vakuum und ist mit einem Abluftventilator für den Rauchabzug ausgestattet. Das Abgassystem muss
speziell für den Wärmegenerator ausgelegt sein; Abzüge in einem gemeinsamen Schornstein mit anderen Geräten sind nicht zulässig.
Die Komponenten des Rauchabzugssystems für Verbrennungsprodukte müssen entsprechend den geltenden Vorschriften und
in Abhängigkeit von den spezifischen Gegebenheiten des Aufstellungsortes ausgewählt und dimensioniert werden.
Es werden folgende Kontrollen empfohlen:
Das Schornsteinsystem muss gemäß den folgenden technischen Normen beurteilt werden (sofern anwendbar): EN 15287-1, EN 15287-
2, EN 13063-1, EN 13063-2, EN 1457, EN 1806, EN 1856-1, EN 1856-2 und EN 13384-1;
Die korrekte Funktionsweise des Schornsteinsystems muss gemäß EN 13384-2 in Abhängigkeit von den
spezifischen Gegebenheiten des Aufstellungsortes überprüft werden;
Bei der Installation von hermetischen Geräten müssen auch EN 13063-3 und EN 14989-2 berücksichtigt werden;
Die Komponenten des Rauchabzugssystems für Verbrennungsprodukte müssen entsprechend den geltenden Vorschriften und in
Abhängigkeit von den spezifischen Gegebenheiten des Aufstellungsortes ausgewählt und dimensioniert werden.
Es werden folgende Kontrollen empfohlen:
Das Schornsteinsystem muss gemäß den folgenden technischen Normen beurteilt werden (sofern anwendbar): EN 15287-1, EN 15287-
2, EN 13063-1, EN 13063-2, EN 1457, EN 1806, EN 1856-1, EN 1856-2 und EN 13384-1;
Das ordnungsgemäße Funktionieren des Schornsteinsystems muss gemäß EN 13384-2 in Abhängigkeit von den spezifischen
Gegebenheiten des Aufstellungsortes überprüft werden;
Bei der Installation von hermetischen Geräten müssen auch EN 13063-3 und EN 14989-2 berücksichtigt werden;
Die Länge des horizontalen Abschnitts muss minimal ausfallen und darf auf keinen Fall mehr als 2 Meter betragen, mit einer
Mindestneigung von 3 % nach oben
Die Anzahl an Richtungswechseln, einschließlich dessen, der durch den Einsatz des T-Stücks entsteht, darf höchstens 4 betragen.
Am Fuß des vertikalen Abschnitts muss ein T-Anschluss mit Kondensatsammelkappe vorhanden sein.
Der vertikale Kanal kann sich innerhalb oder außerhalb des Gebäudes befinden. Wenn der Rauchgaskanal in ein bestehendes
Rauchabzugsrohr eingesetzt wird, muss dieses für feste Brennstoffe zertifiziert sein.
Befindet sich der Rauchgaskanal außerhalb des Gebäudes, muss er immer isoliert sein.
Die Rauchgaskanal muss mit mindestens einer verschlossenen Öffnung für eventuelle Rauchproben ausgestattet sein.
Alle Abschnitte der Rauchgasleitung müssen geprüft werden können.
Es müssen Inspektionsöffnungen für die Reinigung vorhanden sein.
Bei der Verwendung von Metallkanälen sind die folgenden Anforderungen zu beachten (EN 1856-1 und EN1856-2):
Rauchabzugsrohr - Temperaturklasse, (wie im technischen Datenblatt aufgeführt), rußbrandbeständig
Rauchkanal - Temperaturklasse, mindestens T250 , Druckklasse, P1 (nicht im Datenblatt aufgeführt)
SCHORNSTEINKÖPFE
Schornsteinköpfe müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Nutzbarer Auslassquerschnitt mindestens doppelt so groß wie der des Schornsteins/Rohreinzug-Systems, auf dem er aufgebaut ist;
ihre Form muss das Eindringen von Regen und Schnee in den Schornstein bzw. das Rohreinzug-System verhindern;
sie müssen so konstruiert sein, dass auch bei Wind aus allen Richtungen und mit beliebiger Neigung in jedem Fall die Abführung der
Verbrennungsprodukte gewährleistet ist;
8
Bezugsnorm
EN 16510-1 ; EN 16510-2-6
EN 303-5
Prozentanteil des freien
Öffnungsquerschnitts hinsichtlich
des Rauchgasauslassquerschnitts des
Geräts
-
50 %
DEUTSCH
Freier Mindestöffnungswert der
Belüftungsleitung
80cm²
100cm²