ERDUNG DES STROMERZEUGERS
y Im Hinblick auf den Schutz gegen gefährliche
Berührungsspannung an nicht stromführenden Teilen
erfüllen die Stromerzeuger die Anforderungen der
aktuellen europäischen Verordnung HD 60364-4-4 zum
Schutz durch elektrische Trennung. Die Anforderungen
dieser Verordnung sind in den nationalen elektrotech-
nischen Normen des jeweiligen Landes enthalten (in
der Tschechischen Republik ist es die ČSN 33 2000-4-41
einschließlich etwaiger gültiger Anhänge, falls es diese
gibt).
y Die EN ISO 8528-13, die Sicherheitsanforderungen
für Stromerzeuger festlegt, schreibt vor, dass in der
Gebrauchsanweisung für den Stromerzeuger die
Information angegeben ist, dass eine Erdung des
Stromerzeugers nicht erforderlich ist, wenn der
Stromerzeuger die oben genannten Anforderungen für
den Schutz durch elektrische Trennung erfüllt.
y Die Erdungsklemme, mit der der Stromerzeuger
ausgestattet ist, dient zur Vereinheitlichung des
Schutzes zwischen dem Stromversorgungskreis des
Stromerzeugers und dem angeschlossenen Elektrogerät,
wenn das angeschlossene Gerät der Schutzklasse I ent-
spricht oder das Gerät geerdet ist. Dann muss auch der
Stromerzeuger geerdet werden, um den Anforderungen
der Verordnung HD 60364-4-4 zu entsprechen (in
der Tschechischen Republik ist dies die Norm ČSN 33
2000-4-41). Die Erdung muss durch ein normiertes
Erdungsgerät und von einer Person mit den erforderli-
chen fachlichen Qualifikationen durchgeführt werden, je
nach Standort und Betrieb des Stromerzeugers.
VERWENDUNG VOM
VERLÄNGERUNGSKABEL ZUM
ANSCHLUSS VON GERÄTEN AN DEN
STROMERZEUGER
Die Strombelastbarkeit der Kabel hängt vom
Leiterwiderstand ab. Je länger das verwendete Kabel,
desto größer muss der Leiterquerschnitt sein. Das
Erhöhen der Kabellänge verringert im Allgemeinen die
Ausgangsleistung an seinem Abschluss aufgrund elek-
trischer Verluste.
Gemäß EN ISO 8528-13 darf der Widerstandswert bei
Verwendung von Verlängerungskabeln oder mobilen
Verteilernetzen 1,5 Ω nicht überschreiten. Die gesamte
Kabellänge beim Leiterquerschnitt 1,5 mm
m nicht überschreiten. Beim Leiterquerschnitt von
2,5 mm
darf die Kabellänge nicht 100 m überschrei-
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ten (ausgenommen den Fall, wenn der Stromerzeuger
die Anforderungen des Schutzes durch elektrische
Trennung in Übereinstimmung mit der Anlage
B (B.5.2.1.1.) der Norm EN ISO 8528-13 erfüllt).
Gemäß der tschechischen Norm ČSN 340350 darf die
Nennlänge eines beweglichen Verlängerungsleiters
DE
mit einem Aderquerschnitt von 1,0 mm
Nennstrom von 10 A nicht länger als 10 m sein; ein
Verlängerungsleiter mit Kernquerschnitt von 1,5 mm
Cu beim Nennstrom 16 A darf dann 50 m nicht über-
schreiten. Gemäß dieser Norm sollte die Gesamtlänge
des beweglichen Leiters inklusive des verwendeten
Verlängerungskabels 50 m nicht überschreiten (wenn
es sich z. B. um ein Verlängerungskabel mit einem
Querschnitt von 2,5 mm
Das Verlängerungskabel darf nicht gedreht oder auf
der Trommel aufgewickelt sein, sondern muss sich
wegen ausreichender Kühlung in seiner gesamten
Länge erstrecken.
GLEICHSTROMABNAHME
(DC 12 V; 8,3 A)
Die 12-V-DC-Buchse ist zum Laden von
12-V-Bleiakkumulatoren für Fahrzeuge unter
Verwendung von 12 V-Ladekabeln mit Zahnklemmen
(Abbr. 16) vorgesehen.
ANSCHLUSS EINER PKW-BATTERIE
1. Stellen Sie den Motor des Fahrzeugs ab, schalten
Sie alle eingeschalteten elektrischen Geräte im
Fahrzeug aus und schalten Sie den Stromerzeuger ab.
2. Stecken Sie die Ladekabel in die 12 V DC Buchse
am Stromerzeuger (Abb. 16).
•
HINWEIS
y Schließen Sie den 12 V DC Ladeausgang des
Stromerzeugers an die Fahrzeugbatterie nur dann
an, wenn der Stromerzeuger nicht in Betrieb ist.
3. Bevor Sie die Ladekabel an die Batteriepole
darf 60
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anschließen, stellen Sie zuerst fest, welcher
Batteriepol geerdet ist, d.h. mit der Masse des
Fahrzeugs verbunden ist.
Bei den meisten modernen Fahrzeugen ist die nega-
tive Elektrode des Akkumulators (mit dem Symbol „-"
gekennzeichnet) geerdet. Verbinden Sie in diesem
Fall zuerst die Klemmschelle mit dem roten Ladekabel
mit der ungeerdeten positiven Batterieklemme („+"),
Cu beim
2
Cu handelt).
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Abb. 20
100
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