D
• Abfallnummernschlüssel
Verunreinigungen = 190806
Wenn BINDER Pure Aqua Service nicht zur Aufbereitung von Frischwasser verwendet wurde und daher
schädliche Verunreinigungen enthält, darf die Kartusche nicht mit dem Restmüll (Hausmüll) entsorgt
werden. Entsorgen Sie die Kartusche je nach geltender lokaler und nationaler Vorschrift als Sondermüll.
• In UK: Überschüssiges Material als Sondermüll deklarieren gemäß 'Control of Pollution (Special Waste)
Regulations 1980 - SI 1709'.
11.3. Entsorgung des Messgerätes im Deckel des Druckbehälters und des
Netzgerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für
ausschließlich gewerbliche Nutzung" (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen
Sammelstellen abgegeben werden.
Das Messgerät und das Netzgerät tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf
Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem
13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU
und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus
Umweltschutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) entsorgen oder kontaktieren Sie den BINDER Service, damit
dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) organisiert.
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Nichteinhaltung des geltenden Rechts.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem Recyclingunternehmen entsorgen, das
nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739)
zertifiziert ist
oder
Beauftragen Sie den BINDER Service mit der Entsorgung. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten
Unternehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der
Entsorgungsunternehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder
radioaktivem Material sein.
11.4. Entsorgung des Messgerätes im Deckel des Druckbehälters und des
Netzgerätes in EU-Staaten außer der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente"
(Kategorie 9) für ausschließlich gewerbliche Nutzung eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen
Sammelstellen abgegeben werden.
Montageanleitung BINDER Pure Aqua Service (E2) 07/2022
nach
EAK
Verordnung
HINWEIS
für
benutztes
Material
mit
schädlichen
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