Sicherheit
5.10.1
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber ist für einen einwandfreien Zustand verantwortlich.
Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit
überprüfen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die vorgesehenen
Wartungen planmäßig durchgeführt werden.
Der Betreiber muss den Hersteller über festgestellte
Schäden unverzüglich informieren.
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und gemäß
Vorschrift prüfen, pflegen und schadhafte Teile ersetzen.
Der Betreiber muss ein neues Exemplar der
Betriebsanleitung anfordern, wenn diese sich in einem
schlechten Zustand befindet oder Teile fehlen.
Der Betreiber muss alle Beschriftungen, Schilder oder
Aufkleber, die sich in schlecht lesbarem Zustand befinden
oder abhandengekommen sind, umgehend erneuern.
Der Betreiber muss die Arbeitsräume und Rettungswege frei
und in einwandfreiem Zustand halten.
Die Maschine MUSS nach JEDER Verwendung
wieder ordnungsgemäß an die Ladestation
angebunden werden um eine Tiefenentladung
der Batterie zu verhindern!
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Nach jedem Gebrauch die Maschine an das Ladegerät anschließen