2.3 Bedienpersonal
In der Betriebsanleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene Tätigkeitsbe-
reiche benannt:
•
Unterwiesene Person
Ist durch eine Unterweisung des Betreibers über die ihr übertragenen Aufgaben
und mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
•
Fachpersonal
Ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Herstellers in der Lage, die ihm
übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erken-
nen.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang mit den Geräten kann zu erheblichen Personen-
und Sachschäden führen.
Deshalb unbedingt:
»
»
HINWEIS!
Bei Konsum von Alkohol, Medikamenten oder Drogen darf das Gerät nicht
bedient werden!
HINWEIS!
Wartungsarbeiten können durch unterwiesene Personen durchgeführt
werden. Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen dürfen aus-
schließlich vom Gerätehersteller sowie durch vom Gerätehersteller
geschultem Fachpersonal und den autorisierten Servicepartnern durch-
geführt werden. Für ein gültiges Schulungszertifikat ist kontinuierliche
Aus- und Weiterbildung durch den Gerätehersteller verpflichtend.
Besondere Tätigkeiten nur durch die in den jeweiligen Kapiteln dieser
Anleitung benannten Personen durchführen lassen.
Im Zweifel sofort Fachleute hinzuziehen.