11.2
Entsorgungsstellen/Ämter
11.2 Entsorgungsstellen/Ämter
Sicherstellen, dass die Entsorgung in Übereinstimmung mit den Entsorgungsrichtlinien
ihrer Firma sowie den nationalen Vorschriften der zuständigen Entsorgungsstellen und
Ämter erfolgt. Im Zweifelsfall an die für ihre Firma zuständige Gewerbeaufsicht oder das
Umweltamt wenden.
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Betriebsanleitung b maXX (BM4-F-)IEE-XX (Inkr.-geber-Nachbildung)
Dokument-Nr.: 5.02020.05
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VORSICHT!
Umweltverschmutzung durch unsachgemäße Entsorgung vermeiden.
Deshalb:
m Entsorgung nur unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften durchführen.
m Beachten der besonderen örtliche Vorschriften. Kann die sichere Entsorgung nicht
selbst durchgeführt werden, einen geeigneten Entsorgungsbetrieb beauftragen.
m Bei Brand können evtl. gefährliche Stoffe entstehen bzw. freigesetzt werden.
m Elektronischen Bauelemente nicht hohen Temperaturen aussetzen.
m Als innere Isolierung wird z. B. bei verschiedenen Leistungshalbleitern Beryllium-
oxid verwendet. Der beim Öffnen entstehende Berylliumstaub ist gesundheits-
schädlich.
Elektronischen Bauelemente nicht öffnen.
m Kondensatoren, Halbleitermodule und Elektronikschrott als Sondermüll entsor-
gen.
WARNUNG!
Gefahr durch fehlerhafte Demontage!
Die Demontage und Entsorgung erfordert qualifiziertes Personal mit ausreichender
Erfahrung.
Deshalb:
m Demontage und Entsorgung ausschließlich durch qualifiziertes Personal durch-
führen lassen.
Baumüller Nürnberg GmbH