Herunterladen Diese Seite drucken

Collomix oneMIX 340 Betriebsanleitung Seite 8

Einsackmischer

Werbung

Einsackmischer
oneMIX 340
Bestimmungsgemäße Verwendung
Verletzungsgefahr durch Überfüllung des Eimers
Aus einem überfüllten Eimer kann Material herausschwappen und zu Verletzungen führen.
⇒ Halten Sie sich an die maximalen Beladungsmengen.
⇒ Tragen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung (insb. Schutzbrille und geschlossene Arbeitskleidung).
Das Modell oneMIX 340 ist ein Mischgerät zum Vermischen von:
mineralischen Mörtel, Putzen und Klebern
niedrigviskosen, selbstlaufenden Bodenbeschichtungen,
zementären Nivellier- und Ausgleichsmassen und Fließestrichen
Kunstharzmörtel
kleine Mengen Beton oder betonähnlichen Substanzen mit geringen Zuschlägen
Flüssigkunststoffen
wie sie im Baugewerbe Anwendung finden.
Für die spezifischen Materialien können unterschiedliche Mischwerkzeuge eingesetzt werden:
Mischwerkzeug oneMM
Mauermörtel, Estrich, Beton (-8 mm), Zementputz, Leichtmauermörtel, Kunstharzestrich, Verlegemörtel,
Kalk-/ Gipsputze, Wandspachtelmasse, plastische Klebemörtel, Fliesenkleber
Mischwerkzeug oneDLX
Spachtelmasse, Dünnbettmörtel, Schlämme, Verlauf- und Nivelliermassen, zementäre Dichtschlämme
Die empfohlene Mischmenge beträgt maximal 25 kg pro Mischung (oder 30 L inkl. Wasserzugabe).
Es wird empfohlen, zu Beginn der Arbeiten die Eignung und notwendige Mischzeit des Materials auszutesten.
Beachten Sie die Verarbeitungshinweise der Materialhersteller zum eingesetzten Material.
Eine andere oder erweiterte Nutzung der Maschine gilt als nicht bestimmungsgemäß und damit sachwidrig. In
diesem Fall kann die Sicherheit und deren Schutz beeinträchtigt werden. Für hieraus entstehende Schäden
haftet das Unternehmen Collomix GmbH nicht. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
Das Beachten aller Hinweise in der Betriebsanleitung.
Das Beachten aller Sicherheitshinweise.
Das Einhalten der Inspektions- und Wartungsarbeiten.
Für Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet der Benutzer.
Betriebszeiten (Outdoor-Richtlinie)
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September 2002 dürfen Betonmischer in reinen,
allgemeinen und besonderen Wohngegenden, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung
dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von
Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen von 20:00 bis 7:00 Uhr
nicht in Betrieb genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärmschutz
8
VORSICHT
(Drehzahlstufe: 400 min
- 1
| 550 min
(Drehzahlstufe: 750 min
-1
)
-1
| 750 min
-1
)
1.1 - 04/2025
Collomix GmbH
D-85080 Gaimersheim
Art.nr. 37060

Werbung

loading

Diese Anleitung auch für:

37060