4.3.1 L- und U-förmige Räume und Flure (schmal und lang)
In L- und U-förmigen Räumen und Fluren mit einer Breite von maximal
3 m darf der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern maximal 15 m betra-
gen. Der Abstand des Rauchwarnmelders zur Stirnfläche des Raumes oder
Flures darf nicht mehr als 7,5 m betragen.
max.
max.
max.
3 m
3 m
3 m
max.
3 m
max. 7,5 m
max. 7,5 m
max. 7,5 m
max. 7,5 m
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Allgemeine Projektierung