men gemäß DVFG-TRF
2021 technische Regeln für
Flüssiggas nach Anhang C.
2. A ufstellung und Inbe-
triebnahme im Gewerbe
gemäß DGUV Regel 110-
010 Verwendung von
Flüssiggas:
Das Gerät ist unbedingt am
Gas-Hahn der Gasflasche
außer Betrieb zu nehmen.
Bewegen Sie das Gerät nicht,
solange es in Betrieb ist.
Achten Sie bei der Installa-
tion der Gasflasche darauf,
dass der Gasschlauch nicht
verdreht bzw. geknickt
wird.
Überprüfen Sie vor jedem
Gebrauch den Heizofen
auf dessen einwandfreien
Zustand. Achten Sie be-
sonders auf die Schlauch-
leitung und die Verschrau-
bungen.
Das Frontgitter dient zur
Verhütung von Brandgefahr
und Verbrennungen. Daher
darf kein Teil des Schutzgit-
ters entfernt werden.
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Decken Sie das betriebene
Gerät niemals mit Kleidungs-
stücken, Decken etc. ab.
Beachten Sie, dass das
Gitter keinen vollumfäng-
lichen Schutz für Kleinkin-
der und gebrechliche Men-
schen bietet.
Lassen Sie die Gasflasche
mindestens 1 Stunde ru-
hen, wenn Sie zuvor trans-
portiert wurde.
1.3 V erhaltensregeln bei
Gasgeruch
Befolgen Sie unbedingt die fol-
genden Anweisungen, wenn
Sie Gasgeruch wahrnehmen:
S chalten Sie kein Licht ein
oder aus und betätigen Sie
keine anderen elektrischen
Schalter.
B enutzen Sie kein Telefon,
Funktelefon oder Handy im
Gefahrenbereich.
B enutzen Sie keine offene
Flamme (z.B. Feuerzeug,
Streichholz) und rauchen
Sie nicht.
S chließen Sie sofort den