SPEZIFISCHE INFORMATIONEN ZUM KÄLTEMITTEL R290
1.
R290 ist ein Kältemittel gemäß den EG-Umweltvorgaben.
2.
Das Kältemittel ist geruchslos.
3.
Das Gerät ist in einem Raum aufzustellen, in dem sich keine Zündquellen im Betrieb
befinden
(z.B.: offenes Feuer, in Betrieb befindliche Gas- und Elektrogeräte mit offener
Wärmequelle)
4.
Sie dürfen das Klimagerät weder perforieren noch verbrennen.
5.
Es ist darauf zu achten, dass der Kühlkreislauf nicht angebohrt wird.
6.
Nicht belüftete Räume, in denen das Gerät installiert, betrieben oder gelagert wird,
müssen so gebaut sein, dass sich eventuelle Kältemittelverluste nicht anstauen. So
werden Brand- oder Explosionsgefahren vermieden, welche durch eine von
Elektroöfen, Kochherden oder anderen Zündquellen verursachte Zündung des
Kältemittels entstehen.
7.
Das Gerät ist so zu verwahren, dass keine mechanischen Schäden auftreten können.
8.
Die Personen, die an einem Kühlkreis arbeiten bzw. Eingriffe vornehmen, müssen
im Besitz einer von einer bevollmächtigten Behörde ausgestellten gültigen
Bescheinigung sein, welche ihre Sachkenntnis hinsichtlich des Umgangs mit
Kältemitteln
Bewertungsspezifikation bescheinigt.
9.
Die Reparatureingriffe müssen entsprechend der Anleitungen der Herstellerfirma
des Gerätes durchgeführt werden. Reparatur- und Wartungseingriffe, die den
Einsatz von weiterem Fachpersonal erforderlich machen, sind unter der Aufsicht der
Fachkraft durchzuführen, welche für den Umgang mit entzündlichen Kältemitteln
zuständig ist.
durch
eine
von
den
Industrieverbänden
S. 5
anerkannte