Inbetriebnahme mit App
Hinweis
Werden mehrere Wechselrichter eingerichtet, muss für jeden Wechselrichter die
installierte Leistung angegeben werden. Die Summe aller Leistungen muss der
Spitzenleistung der Anlage entsprechen!
Die Eingabe des Wertes für die Spitzenleistung erlaubt nur ganze Zahlen. Der Wert
muss auf- oder abgerundet werden.
Die Eingabe des Wertes für die Ausrichtung wird in Grad angegeben. Dabei
entspricht Ost = 90°, Süd = 180°, West = 270° und Nord = 360°. Bei Anlagen mit
mehreren Dachhälften mit verschiedenen Ausrichtungen kann nur eine angegeben
werden. Beispielsweise wird bei einer Ost-West Ausrichtung empfohlen, eine
Südausrichtung anzugeben.
6.12
Netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Deutschland regelt die Steuerung
und Abschaltung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie z. B. Wärmepumpen
und Elektrofahrzeuge, durch Netzbetreiber zur Sicherstellung der Netzstabilität und
Vermeidung von Netzüberlastungen.
Die Betreiber (z. B. Hauseigentümer), die ab dem 01.01.2024 eine steuerbare
Vebrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, E-Ladestation, Heizstab, Batteriespeicher)
in Betrieb nehmen, sind da zu verpflichtet, eine Steuerbarkeit herzustellen.
Im Falle eines Steuerbefehls durch den Netzbereteiber wird die Leistung der
steuerbaren Verbraucher (bei denen die Regelung aktiviert) ist entsprechend
den Vorgaben reduziert. Details zur Regelung und Verschaltung werden in der
entsprechenden Integrationsanleitung beschrieben.
Bei Geräten, die nach § 14a gesteuert werden sollen, muss bei der Einrichtung die
Steuerung über das Toggle aktiviert werden für Wallbox oder Wärmepumpe. Bei der
Wärmepumpe muss zusätzlich die elektrische Leistung angegeben werden.
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