Einführung
Allgemeine Betriebshinweise
3.2
Allgemeine Betriebshinweise
Bedienung der CTU durch qualifiziertes Personal
Sicherheitsbestimmungen
Wartung
Kalibrierung
Prüfung von Zeitmesseinrichtungen
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Für den einwandfreien Betrieb der CTU ist die Einhaltung nachstehender
Betriebsrichtlinien erforderlich.
Obwohl die eigentliche Messdurchführung durch die CTU-Software unterstützt
wird, erfolgt die Bedienung der CTU durch qualifiziertes Personal. Als qualifiziert
gelten beispielsweise Prüfingenieure, Kfz-Sachverständige und -meister aber
auch Personen, die durch eben genannten Personenkreis oder befähigte
WABCO Servicemitarbeiter an dieser Messeinrichtung unterwiesen wurden.
Bei der Arbeit mit der CTU ist auf die Einhaltung der jeweilig
gültigen Sicherheitsbestimmungen (z. B. Sicherung des Fahrzeugs,
Arbeitsschutzrichtlinien usw.) zu achten.
Die CTU ist wartungsfrei.
Bezüglich der Kalibrierung der Messaufnehmer (z. B. Drucksensoren) müssen
einige Grundsätze beachtet werden. Die Messaufnehmer unterliegen der
jeweils national gültigen Kalibrierpflicht.
Die Drucksensoren werden in einem Kalibrierlabor überprüft. Bei
Nichteinhaltung der vorgegebenen Kalibriergrenze, müssen die Drucksensoren
ausgetauscht werden.
Ein Hinweis auf die "Richtlinie über die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung
von Zeitmesseinrichtungen zur Bestimmung von Ansprech- und Schwelldauer
bestimmter Betriebsbremsanlagen von Kfz. und Anhänger" zu §41 StVZO:
Diese Richtlinie verweist in ihrem Absatz 1 Unterpunkt 1.3 auf die Notwendigkeit
der Stückprüfung und beschreibt diese im Absatz 7 „Stückprüfung" näher.
Sinngemäß sind hier folgende Aussagen getroffen:
Stückprüfungen sind in Abständen von höchstens 2 Jahren durchzuführen.
Die prüfende Stelle fertigt über die Stückprüfung eine Bescheinigung aus.
Die Stückprüfung ist der Vergleich einer zu prüfenden Einrichtung mit
einem Normalgerät, dessen Fehlergrenzen im Bezug auf Abschnitt 5.6 der
Richtlinie definiert sind.