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DEUTSCH
und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in natio-
nales Recht müssen verbrauchte Elektrowerk-
zeuge getrennt gesammelt und einer umweltge-
rechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Vor dem Entsorgen den Akkupack im Elektrowerk-
zeug entladen. Die Kontakte gegen Kurzschluss
sichern (z. B. mit Klebeband isolieren).
14. Technische Daten
Erläuterungen zu den Angaben auf Seite 2.
Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts
vorbehalten.
U
= Spannung
(max. Spannung = 12 V,
nominale Spannung = 10,8 V)
D
= max. Durchmesser des Einsatz-
max
werkzeugs
d
= Bohrungsdurchmesser des
Einsatzwerkzeugs
t
= max. zulässige Dicke des Einsatz-
max,1
werkzeugs im Spannbereich bei
Verwendung von
Befestigungsschraube (1)
t
= Schruppscheibe/Trennscheibe:
max,3
max. zulässige Dicke des
Einsatzwerkzeugs
t
= max. zulässige Dicke von
max,4
Tellerbürsten
M
= Spindelgewinde
n
= Leerlaufdrehzahl (Höchstdrehzahl)
0
P
= Nennaufnahmeleistung
1
P
= Abgabeleistung
2
m
= Gewicht (mit kleinstem Akkupack)
Messwerte ermittelt gemäß EN 62841.
Erlaubte Umgebungstemperatur beim Betrieb:
-20 °C bis 50 °C (eingeschränkte Leistung bei
Temperaturen unter 0 °C). Erlaubte Umgebungs-
temperatur bei Lagerung: 0 °C bis 30 °C
Gleichstrom
Die angegebenen technischen Daten sind
toleranzbehaftet (entsprechend den jeweils
gültigen Standards).
Emissionswerte
Diese Werte ermöglichen die Abschätzung
der Emissionen des Elektrowerkzeugs und den
Vergleich verschiedener Elektrowerkzeuge. Je
nach Einsatzbedingung, Zustand des
Elektrowerkzeuges oder der Einsatzwerkzeuge
kann die tatsächliche Belastung höher oder
geringer ausfallen. Berücksichtigen Sie zur
Abschätzung Arbeitspausen und Phasen
geringerer Belastung. Legen Sie aufgrund
entsprechend angepasster Schätzwerte
Schutzmaßnahmen für den Anwender fest, z.B.
organisatorische Maßnahmen.
Das Schleifen von dünnen Blechen oder
anderen leicht vibrierenden Werkstücken mit
großer Oberfläche kann zu einer wesentlich
höheren Gesamtschallemission (bis zu 15 dB), als
die angegebenen Schall-Emissionswerte führen.
Solche Werkstücke sollten durch geeignete
Maßnahmen, wie z.B. das Anbringen schwerer,
flexibler Dämpfungsmatten, so weit wie möglich, an
der Schallabstrahlung gehindert werden. Auch bei
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der Gefährdungsbeurteilung der Lärmbelastung
und der Auswahl eines geeigneten Gehörschutzes
ist die erhöhte Schallemission zu berücksichtigen.
Schwingungsgesamtwert (Vektorsumme dreier
Richtungen) ermittelt entsprechend EN 62841:
a
= Schwingungsemissionswert
h, SG
(Oberflächen schleifen)
a
= Schwingungsemissionswert
h, TS
(Trennschleifen)
K
= Unsicherheit (Schwingung)
h,SG/TS
Typische A-bewertete Schallpegel:
L
= Schalldruckpegel
pA
L
= Schallleistungspegel
WA
K
, K
= Unsicherheit
pA
WA
Beim Arbeiten kann der Geräuschpegel 80 dB(A)
überschreiten.
Gehörschutz tragen!