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Sorgfaltspflicht Des Betreibers - Pegasus Opero E8F Di2 Betriebsanleitung

City- und trekkingrad mit elektromotorischer unterstützung
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Pegasus Shimano_MY17_Originalbetriebsanleitung_13087101_1.0_07.12.16.book Seite 29 Dienstag, 13. Dezember 2016 3:08 15
4.9

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die Sicherheit des Fahrrads kann nur dann umgesetzt werden,
wenn sämtliche dafür notwendige Maßnahmen getroffen werden.
Der Sorgfaltspflicht des Betreibers obliegt es, diese Maßnahmen
zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren. Der Betreiber
muss insbesondere Folgendes sicherstellen:
- Das Fahrrad darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Das Fahrrad darf nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem
Zustand verwendet werden.
- Diese Betriebsanleitung muss dem Fahrer leserlich und
vollständig für die Dauer der Fahrradnutzung zur Verfügung
gestellt werden.
- Der Fahrer muss vor der ersten Fahrt mit den relevanten
Funktionen des Fahrrads vertraut gemacht werden. Nur
unterwiesene Fahrer dürfen fahren.
- Der Fahrer muss zum Führen dieses Fahrrads geeignet sein,
angemessene Kleidung und einen geeigneten Schutzhelm
tragen.
- Nur Fachkräfte dürfen das Fahrrad warten und reparieren.
Die im Anhang abgedruckte EG-Konformitätserklärung ist gültig,
solange sich das Fahrrad im Originalzustand befindet. Sobald der
Betreiber Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, wird er selbst
zum Hersteller. Er muss die Übereinstimmung mit den EG-
Richtlinien in Eigenverantwortung erneut zusichern, um
- das Fahrrad erneut in den Verkehr zubringen,
- die CE-Kennzeichnung anzubringen und
- die Arbeitssicherheit nicht zu beeinträchtigen.
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