Pegasus Shimano_MY17_Originalbetriebsanleitung_13087101_1.0_07.12.16.book Seite 28 Dienstag, 13. Dezember 2016 3:08 15
4.8
Zerlegen und Entsorgen
Jeder ZEG-Fachhändler nimmt Fahrräder, ungeöffnete und
unbeschädigte Batterien sowie Ladegeräte gerne an und führt sie
einer geregelten Entsorgung zu. Ein Zerlegen des Fahrrads, der
Batterie oder des Ladegeräts zwecks Entsorgung ist nicht
vorgesehen.
Die gesetzlichen Entsorgungsvorschriften sind zu
beachten.
VORSICHT
!
Zur Vermeidung von Gefahren müssen auch die
Einzelteile des außer Betrieb genommenen Fahrrads
trocken, frostfrei und vor Sonneneinstrahlung
geschützt aufbewahrt werden.
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Niemals die Antriebsbatterien öffnen.
Restspannungen können Brände und
Verletzungen hervorrufen. Scharfkantige
Bruchstücke und innere Bauteile können
Schnittverletzungen und Kurzschlüsse
verursachen.
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