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Allgemein; Gesetzliches; Bestimmungsgemäße Verwendung; Benutzerinformation - Pegasus Elektra1 Benutzerhandbuch

Elektro-fahrrader e-power
Inhaltsverzeichnis

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Verfügbare Sprachen

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1. Allgemein

1.1 Gesetzliches

Dieses Pegasus Fahrrad entspricht zum Zeitpunkt
des Verkaufs sämtlichen relevanten nationalen
und europäischen Vorschriften.
Es erfüllt insbesondere die Anforderungen zur
elektromagnetischen Verträglichkeit (89/336/EEC)
und zur CE - Markierungsrichtlinie (93/68/EEC).
Es ist damit zur uneingeschränkten Verwendung
im Straßenverkehr innerhalb der EU zugelassen.
Das Pegasus Electra1 und Pegasus Electra2
sind sogenannte Pedelecs (engl.: Pedal Electric
Cycle), Fahrräder mit Hilfskraftantrieb. Es
besteht kein Zwang zur Haftpflichtversicherung
(Versicherungskennzeichen) und auch keine
Helmpflicht. Pedelecs sind nicht Betriebser-
laubnispflichtig im Sinne der 2002/24/EC und
werden entsprechend ohne Betriebserlaubnis
(Übereinstimmungserklärung) ausgeliefert.
Es besteht kein Zwang zur Haftpflichtversiche-
rung (Versicherungskennzeichen) und auch
keine Helmpflicht. Pedelecs sind nicht Betriebs-
erlaubnispflichtig im Sinne der 2002/24/EC und
werden entsprechend ohne Betriebserlaubnis
(Übereinstimmungserklärung) ausgeliefert.
Das Pegasus Electra1 und Pegasus Electra2
gelten in Europa als Fahrrad und sind im
Straßenverkehr als solche zu behandeln. Das
gilt insbesondere für die Verwendung von
Radwegen, Einbahnstraßenregelungen und für
Straßen, die für Fahrräder zugelassen bzw.
nicht zugelassen sind.
Im Hinblick auf die sich ständig ändernde
Gesetzgebung empfehlen wir, die nationalen
Vorschriften zur Verwendung des Rades zu
beobachten. Insbesondere vor Fahrten ins Aus-
land empfehlen wir, die aktuelle Gesetzeslage
zur Verwendung von Fahrrädern mit Elektro-
Hilfsmotor (Pedelec) zu erfragen.
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1.2 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Pegasus Elektra1 und Pegasus Elektra2
sind zum privaten Gerbrauch auf befestigten
Straßen ausgelegt, zur gewöhnlichen Perso-
nenbeförderung im öffentlichen Straßenverkehr.
Es ist nicht zur Teilnahme an sportlichen
Wettkämpfen und auch nicht zum Betrieb im
Gelände geeignet.
Einstellungen und Reparaturen des Fahrrades
gelten nur soweit als Bestimmungsgemäße
Verwendung, wie diese in diesem Handbuch
oder den Anleitungen der Komponentenherstel-
ler erklärt werden.
Für fahrlässig herbeigeführte Schäden durch
Missbrauch oder durch unprofessionelle War-
tung/Reparatur übernehmen wir keine Haftung.

1.3 Benutzerinformation

Dieses Handbuch erklärt die grundsätzliche
Handhabung des Fahrrades. Pegasus Electra1
und Pegasus Electra2 können mit verschieden
Komponenten und Zubehör geliefert werden.
Die von den Komponenten- und Zubehörher-
stellern beigelegten Bedienungsanleitungen
ergänzen dieses Handbuch um wichtige Infor-
mationen.

2. Wichtige Sicherheitshinweise

2.1 Elektroantrieb

Die Schlüssel des Rades sollten grundsätzlich
abgezogen werden, wenn das Rad geparkt
wird, unbeaufsichtigt ist oder repariert bzw.
eingestellt wird.
2.2 Ladegerät
Das Akku-Ladegerät ist trocken und vor Ver-
schmutzung geschützt aufzubewahren. Aufgrund
der offenen Bauweise empfiehlt es sich, das
Ladegerät an einem für Kinder unzugänglichen
Ort aufzubewahren und darauf zu achten, dass
keine Fremdkörper ins Gerät gelangen können.

2.3 Elektrische Ausstattung

Die elektrische Ausstattung der Pegasus
Elektra1 und Pegasus Elektra2 besteht im
wesentlichen aus dem Ladegerät, Akkus, der
elektronischen Steuerung und dem Motor.
Diese Komponenten sind im Hinblick auf die
Haltbarkeit und gesetzlichen Vorgaben
sorgfältig aufeinander abgestimmt.
Eingriffe in das System können Schäden und
Fehlfunktionen verursachen. Darüber hinaus ist
die Einstufung des Pegasus Elektra1 bzw.
Pegasus Elektra2 zum Fahrrad dann in Frage
zu stellen (siehe hierzu auch Punkt 1.1).
2.4 Sicherheit beim täglichen
Gebrauch
Sollten an der Elektrik des Fahrrades Unregelmä-
ßigkeiten auftreten, ist der Hauptschalter (Schlüs-
sel) auf OFF zu drehen und – soweit möglich –
das Fahrrad ohne Elektrounterstützung zu fahren
oder außer Betrieb zu nehmen. Sollten während
des Ladevorgangs Unregelmäßigkeiten auftreten,
ist das Ladegerät vom Netz zu trennen. Das wei-
tere Vorgehen sollte mit einem ZEG-Fachhändler
abgestimmt werden.
Es wird das Tragen eines Fahrradhelms emp-
fohlen. Das Mindestalter zum Führen des Pega-
sus Elektra1 und Pegasus Elektra2 beträgt 15
Jahre.

2.5 Wartung und Pflege

Zur dauerhaften Betriebs- und Verkehrssicher-
heit Ihres Pegasus Elektra1 und Pegasus Elek-
tra2 müssen regelmäßig die vom Hersteller
vorgesehenen Wartungs- und Pflegemaßnah-
men durchgeführt werden. Es empfiehlt sich,
hierzu den ZEG-Fachhändler zu kontaktieren.
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