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Wiederverwerten und
Entsorgen
Eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Das Fahrrad besteht aus Wertstoffen, die
entsprechend den geltenden gesetzlichen
Vorschriften getrennt vom Hausmüll entsorgt und
einer Verwertung zugeführt werden müssen.
Durch getrenntes Sammeln und Recycling
werden die Rohstoffreserven geschont und es ist
sichergestellt, dass beim Recycling des
Fahrzeugs alle Bestimmungen zum Schutz von
Gesundheit und Umwelt eingehalten werden.
Niemals das Fahrrad, zwecks Entsorgung
zerlegen.
Das Fahrrad kann bei jedem Fachhändler
gerne kostenfrei zurückgeben werden. Je nach
Region stehen weitere
Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Einzelteile des außer Betrieb genommenen
Fahrrads trocken, frostfrei und vor
Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahren.
MY21P03 - 31 _1.0_08.12.2020
Wiederverwerten und Entsorgen
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