3. Fahrwerk und Zulassung
3.1 Allgemeines
Rahmenteile und Achsen sind Bestandteil des
Fahrwerkes. Es dürfen keine technischen Än-
derungen vorgenommen werden, da sonst die
Betriebserlaubnis erlischt!
Technische Änderungen sind nur mit
Herstellerfreigabe möglich.
Im Sinne der Verkehrssicherheit muss das
Fahrwerk eines Caravans ebenso gewissenhaft
gewartet werden, wie das Zugfahrzeug selbst.
Lassen Sie die Wartung von Ihrem Fendt-Ver-
tragshändler ausführen. Verwenden Sie bei Ma-
terialersatz nur die vom Hersteller vorgesehenen
Originalteile.
Caravan sind grundsätzlich nicht
geeignet, von LKW, Klein-LKWs oder
Bussen gezogen zu werden. Bei dau-
erhafter Nutzung muss mit Schäden
gerechnet werden.
Schmieren und Ölen
Kontrollieren und schmieren Sie regelmäßig die
Gleitstellen und Lagerteile des Fahrwerkes. Bei
Caravans, die wenig gefahren werden, ist minde-
stens eine jährliche Wartung erforderlich.
Schmierstellen Auflaufeinrichtung
j
Zugrohr im Bereich des Faltenbalges fetten
k
Lagerschraube des Umlenk- und des Hand-
bremshebels über den Schmiernippel fetten
l
Gelenk des Gelenkkopfes fetten
m
Gelenke des Federspeichers im Handbrems-
hebel ölen
empf. Schmierstoff-Typ
Mehrzweckfett nach DIN 5825 KP2 G-30
Wartungs- und Einstellarbeiten an der
Bremsanlage dürfen grundsätzlich
nur von authorisierten Fachwerkstät-
ten durchgeführt werden.
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