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Zulassung; Hauptuntersuchung; Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fin) - Fendt Caravan Bedienungsanleitung

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3.6 Zulassung

3.7 Hauptuntersuchung

Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen
fährt, ist zulassungspflichtig. So auch Ihr neuer
Caravan. Die Zulassung beantragen Sie bei der
örtlichen Kfz-Zulassungsstelle.
Bei der Zulassungsstelle müssen folgende Un-
terlagen vorgelegt werden:
- ZulassungsbescheinigungTeil II
- Deckungskarte Ihrer Versicherung
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Ggf. Zulassungsvollmacht
Bitte vergessen Sie nicht, ggf. die Tempo-00-
Plaketten zu beantragen.
Gemäß §29 StVZO muss Ihr Caravan alle zwei
Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Hauptunter-
suchung kann vom TÜV, der DEKRA oder einer
sonstigen, anerkannten Sachverständigenorgani-
sation durchgeführt werden.
Bei jeder Hauptuntersuchung müssen Sie fol-
gendes vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültige Gasprüfbescheinigung über die Gas-
installation. Die Erstbescheinigung liegt dem
Caravan in der Servicetasche bei.

Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)

Die 17-stellige Fahrzeug-Identifizierungsnummer
finden Sie:
.) eingestanzt auf dem Fahrgestell-Längsträger
in Fahrtrichtung rechts vorderhalb der Berei-
fung
2.) auf dem Fabriktypenschild im Gaskasten
Bitte halten Sie die FIN für jede Anfrage oder
beim Besuch Ihres Fendt-Caravan-Händlers
bereit.
Fabriktypenschild
03-

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