AUSGABE 05/2017
BETRIEBSANLEITUNG
7
BETRIEB
7.1
QUALIFIKATION DES BEDIENPERSONALS
Das Bedienpersonal muss zur Bedienung der gesamten Anlage qualifiziert und
geeignet sein.
Das Bedienpersonal muss die möglichen Gefahren bei unsachgemässem Verhalten
sowie die notwendigen Schutzeinrichtungen und -massnahmen kennen.
Vor Beginn der Tätigkeit ist das Bedienpersonal an der Anlage entsprechend zu
schulen.
7.2
ARBEITEN
Sicherstellen dass:
die regelmässigen Sicherheitskontrollen gemäss Kapitel
die Inbetriebnahme gemäss Kapitel
BESTELLNUMMER DOC2354919
6.4
und
6.5
durchgeführt ist.
8.2.3
durchgeführt sind,
SPRINT XE
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