8. Gewährleistung
Als Hersteller übernehmen wir für alle Pumpen der Baureihen SWP 40 eine Gewährleistung von 24
Monaten ab Kaufdatum. Als Nachweis gilt Ihr Kaufbeleg. Innerhalb dieser Gewährleistungszeit besei-
tigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Austausch der Pumpe unentgeltlich alle
Mängel, die auf Material- oder Herstellerfehler zurückzuführen sind.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die auf unsachgemäßem Gebrauch oder auf
Verschleiß (Laufrad, Messer und Gleitringdichtung) beruhen. Außerdem erlischt der Gewährleis-
tungsanspruch, wenn Arbeiten (außer den in Punkt 5 genannten) an der Pumpe durchgeführt werden.
Folgeschäden, die durch Ausfall der Pumpe auftreten, werden von uns nicht übernommen.
9. Technische Änderungen
Technische Änderungen im Sinne der Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
© 2008 ZEHNDER GmbH
10. Kennlinie
11.Einbaubeispiel - stationärer Einbau
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