9. Gewährleistung
Als Hersteller übernehmen wir für diese Pumpen eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum.
Als Nachweis gilt Ihr Kaufbeleg. Innerhalb dieser Gewährleistungszeit beseitigen wir nach unserer Wahl durch Re-
paratur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch und Verschleiß zurückzu-
führen sind. Folgeschäden, die durch Ausfall des Gerätes auftreten, werden von uns nicht übernommen.
10. Technische Änderungen
Technische Änderungen im Sinne der Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
11. Kennlinien
ZPG 50
50.4
50.3
50.2
50.1
10