GARANTIEBEDINGUNGEN
Der Hersteller übernimmt keine Aus- und Einbau-, sowie Transport- und sonstige Kosten. Diese
Kosten übernimmt die Wartungsorganisation. Ersetzte Teile (Zubehör) werden Eigentum des
Herstellers.
6.3
VORAUSSETZUNGEN
Garantie des Herstellers gilt unter folgenden Voraussetzungen:
• ordnungsgemäße Montage des Produktes durch ein qualifiziertes, vom Hersteller
autorisiertes Personal oder einen offiziellen Vertreter des Herstellers gemäß der
Montageanleitung. Informationen zur Installateurfirma werden im Datenblatt angegeben;
• ordnungsgemäße Einhaltung der Instandhaltungs- und Pflegevorschriften der
Betriebsanleitung;
• regelmäßige Wartung gemäß Wartungsnormen. Nach jeder Wartung soll ein
entsprechender Vermerk im Datenblatt (Rubrik «Wartung») gemacht werden.
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ACHTUNG! Garantie wird nur unter Vorlage des Datenblattes übernommen.
Garantie des Herstellers gilt in folgenden Fällen nicht:
• bei mechanischen Beschädigungen durch unsachgemäße Beförderung und Montage
(Kratzen, Reibstellen, Beulen, Abspaltung der Lackfarbe usw.),
• bei den durch äußere Einflüsse (Feuer, Wasser, Salz, Säure, Laugen, Bauschaum und
Dichtungsmittel, Umstände der höheren Gewalt, anomale Umwelteinflüsse u.ä.)
entstandenen Fehlern und Defekten,
• bei jeglichen Änderungen des Produktes (eigenmächtige Modernisierung, Modifikation
der Konstruktionsmerkmale usw.);
• bei Verwendung bei Reparaturen von Ersatzteilen / Baugruppen fremder Herkunft
(die vom Hersteller nicht empfohlen sind);
• beim Fehlen bzw. bei der Änderung der Produktnummer des Tores;
• beim fehlenden oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllten Datenblatt-Original;
• bei der Reparatur durch nicht qualifizierte (nicht autorisierte) Servicestelle (-Organisation);
• infolge folgender Handlungen entstandene Mängel:
ű Betrieb des Produktes, das nicht nach den Vorschriften der Montageanleitung und
sonstigen relevanten Normen montiert wurde;
ű nichtbestimmungsgemäße Verwendung des Produktes (z.B. bei der Montage der
Garagen / Haushaltstore in einem Industrieraum; bei der Tormontage in den explosion-
und feuergefährdeten Zonen in Gebäuden und Bauten, bei der Montage der Tore in
den Räumen mit erhöhter Luftfeuchtigkeit und / oder aggressiver Umgebung);
ű Fortsetzung des Betriebs eines defekten Produktes;
ű Nichtbeachten der Vorschriften der Bedienungsanleitung und des Sicherheitsschildes
des Produktes;
ű nichtrechtzeitige Wartung gemäß Wartungsnormen;
ű in jeglichen Fällen eines nichtordnungsgemäßen Betriebes und einer fahrlässigen
Bedienung des Produktes.
BETRIEBSANLEITUNG INDUSTRIE-SEKTIONALHUBTORE PROMAX
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