Montage-/Betriebsanleitung
Wärmepumpen-Warmwasserspeicher WP
8. Entsorgungshinweise
Die Verpackungsabfälle sind gemäß den gesetzlichen Festlegungen über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe
der Verwertung zuzuführen.
Nach endgültiger Außerbetriebnahme gehören Puffer-/Trinkwasserspeicher nicht in den Hausmüll.
Bitte sprechen Sie wegen der fachgerechten Entsorgung Ihrer Altanlage Ihren Heizungsfachbetrieb an oder brin-
gen den Speicher zu einer geeigneten Annahmestelle, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die Abfall geworden sind, dürfen nicht im einfachen Hausmüll entsorgt werden. Als
Endverbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen.
Zudem sind Sie verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungs-
stelle vom Altgerät zu trennen.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne
Elektro- und Elektronikgeräte, die Schadstoffe enthalten sind durch das Symbol der durchgekreuz-
ten Mülltonne gekennzeichnet. Als Endverbraucher sind Sie dazu verpflichtet, Altgeräte einer vom
unsortierten Siedlungsmüll getrennten Entsorgung zuzuführen.
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