Garantiebedingungen für Geräte von
AEG, Electrolux, Juno, Zanker, Zanussi,
Zoppas
• Für die Haushaltsgeräte der o.a. Marken
leisten wir unter den nachstehenden
Bedingungen
Garantie.
Garantie
werden
Endabnehmers gegen den Händler (im
Sinne
Konsumentenschutzgesetzes) aus dem
Kaufvertrag nicht berührt.
• Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, für
emaillierte
Heißwasserspeicher weitere
24 Monate, und beginnt mit dem Zeitpunkt
der
Übergabe
gewerblicher Nutzung
von Hausgeräten und bei Nutzung von
Waschgeräten in Gemeinschaftsanlagen
ist die Garantiezeit
auf 6 Monate beschränkt. Die Garantiezeit
wird
durch
die
Garantieleistungen
nicht verlängert.
• Der Garantieanspruch ist durch Rechnung
oder ähnliche Unterlagen nachzuweisen.
• Über
Ort,
Art
Mängelbehebung
Kundendienst. Als Regelung gilt:
Für
Großgeräte
Geräte)
ist
unsere
Kundendienststelle zu
benachrichtigen. Die Reparatur wird in der
Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise
in der
Kundendienst-Werkstatt durchgeführt.
Unser
Kundendienst
Instandsetzung so rasch wie möglich
durchführen. Die für die Reparatur
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GARANTIEBEDINGUNGEN
Durch
diese
Ansprüche
Innenkessel
des
Gerätes.
von
uns
erbrachten
und
Umfang
entscheidet
unser
(stationär
betriebene
nächstgelegene
wird
• Innerhalb
Monaten werden alle Funktionsfehler, die
nachweisbar trotz vorschriftsmäßigem
Anschluß,
des
und Beachtung der gültigen Einbauvor-
schriften
des
auf Fabrikations- oder Materialfehler
zurückzuführen
Kundendienst beseitigt. Während der
weiteren Garantiezeit von 24 Monaten
werden
der
Innenkesseln der Heißwasserspeicher
entweder
Berechnung des Kessels, oder durch
Bei
Austauschen
Verrechnung einer Pauschale behoben.
Emaille- und Lackschäden werden nur
dann von dieser Garantie erfaßt, wenn
sie innerhalb von 4 Wochen nach
Übergabe des Hausgerätes unserem
Kundendienst
Schäden
elektro-chemischer
Wassers, sowie Einregulierungs- und
Umstellungsarbeiten
Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht
unter diese Garantie.
der
Transportschäden
entsprechend den Bedingungen des
Transporteurs - gegen den Transporteur
geltend gemacht werden. Kosten von
Dritten
(insbesondere
Installation, usw.) werden von uns nicht
übernommen. Bei Reparaturversuchen
durch
Garantieanspruch.
Über die erbrachten Garantieleistungen
hinausgehende Ansprüche jeglicher Art
die
bestehen nicht.
Gerichtsstand hinsichtlich dieser Garantie
ist Wien, soweit nicht aus zwingenden
gesetzlichen
ausschließlicher
begründet wird.
der
Garantiezeit
sachgemäßer
Behandlung
und
Gebrauchsanweisungen
sind,
durch
Schäden
an
emaillierten
durch
Reparatur
des
Gerätes
angezeigt
aufgrund
chemischer
Einwirkung
müssen
für
Unbefugte
besteht
Gründen
ein
Gerichtsstand
von
12
unseren
ohne
gegen
werden.
und
des
an
-
Montage,
kein
anderer