zu welcher Messperiode die Justierung der Uhr erfolgte. Die Registrierperioden zwischen
dem Zeitpunkt der Uhrzeitverstellung und der neu gestellten Uhrzeit werden abhängig
von der Richtung entweder neu beschrieben oder übersprungen.
Die mit dem Uhrzeitverstellen neu begonnene Registrierperiode endet beim nächsten
ganzzahligen Vielfachen der Registrierperiodenlänge (bei x Uhr 15, 30, 45 oder 00)
basierend auf der neu eingestellten Zählerzeit und wird mit dem Status
Verwendung der Kommunikationsschnittstellen
Die Kommunikationsschnittstellen der Zähler sind nicht eichrechtskonform. Über sie aus-
gelesene Messwerte der hier zuzulassenden Zähler können nur insoweit für
Verrechnungszwecke verwendet werden, wie es sich gemäß Anlage 2, Abschnitt 8.1 der
Mess- und Eichverordnung um eine unveränderte Wiederholung der im Display der hier
zuzulassenden Zähler angezeigten Messergebnisse handelt.
Zeitsynchronisierung
Die hier genannten Zähler synchronisieren sich über die vorhandenen Kommunikations-
schnittstellen (M-Bus oder die optische Datenschnittstelle). Der Messgeräteverwender
muss sicherstellen, dass dem Zähler die gesetzliche Uhrzeit über eine der vorhandenen
Schnittstellen regelmäßig innerhalb von 90 Tagen übertragen wird und dabei nur eine
vernachlässigbare Verzögerung entstehen darf.
Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, dürfen die Zählerstandsgänge nicht
für abrechnungsrelevante Zwecke verwendet werden.
Messergebnisse, die nicht für Verrechnungszwecke verwendet werden dürfen
Messwerte anderer als der in der Baumusterprüfbescheinigung genannten Messgrößen
dürfen nicht für Verrechnungszwecke verwendet werden.
Logbuchfunktion
Die hier genannten Zähler verfügen immer über ein eichtechnisches Logbuch, das nur
Anspruch auf Softwareprogramm zur Rechnungsprüfung für Messwertverwen-
der und Kunden (Display-Software)
Bei den Zählern EcoCount SL+S ist diese Voraussetzung erfüllt, sofern eine von der zu-
und Signaturprüfung zur Anwendung kommt. Diese Display-Software wird vom Hersteller
der eichrechtkonformen Ladeeinrichtung zur Verfügung gestellt. Die Display-Software
realisiert somit eichrechtlich relevante Aufgaben.
Der Stromkunde muss vom Hersteller der eichrechtkonformen Ladeeinrichtung mit den
hier genannten und eingebauten Zählern über den Anspruch auf diese Software unter-
richtet werden.
Begründung: Die Software realisiert Funktionen, die bei herkömmlichen Zählern im Gerät
implementiert sind und eichrechtlich relevante Aufgaben erfüllen. Es sind dies insbeson-
dere die Prüfung der Integrität und Authentizität eingelesener Messwertdatensätzen.
NZR – Ihr Partner für Energiemessung
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