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NZR EcoCount SL Bedienungsanleitung Seite 58

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den, das Zustandekommen der in Rechnung gestellten Arbeits- und ggf.
Leistungswerte transparent zu machen. „Transparent machen" heißt, durch Information
eichrechtkonformer Anzeigen der bei ihnen verwendeten Geräte das Zustandekommen
der Rechnungsposten in der Stromrechnung nachvollziehen zu können. Insbesondere ist
dabei auch darüber zu informieren,
Welche der von den Geräten angezeigten Werte überhaupt für Verrechnungszwecke
herangezogen werden dürfen,
Dass nicht angezeigte Werte nicht für Verrechnungszwecke verwendbar sind und
dass angezeigte Werte, die Ergebnisse von nicht eichrechtlich relevanten Funktionen
sind, rein informativen Charakter haben und ebenfalls nicht für Verrechnungszwecke
verwendet werden können.
Die Messgeräte müssen im Übrigen so verwendet werden, dass die Ablesbarkeit der
verrechnungsrelevanten Messergebnisse und der Fehlermeldungen auch für die
Stromkunden gegeben ist.
Für die eichrechtskonforme Verwendung der Zählerstandsgänge können die Tarife T1 und
T2 verwendet werden.
Dabei ist der § 33 MessEG zu beachten:
Diesbezüglich hat der Messwertverwender dafür zu sorgen, dass Rechnungen, soweit
sie auf Messwerten beruhen, von demjenigen, für den die Rechnungen bestimmt sind, in
einfacher Weise zur Überprüfung angegebener Messwerte nachvollzogen werden können
und für diesen genannten Zweck falls erforderlich geeignete Hilfsmittel bereitzustellen.
Es muss immer sichergestellt werden, dass alle Register welche zur Abrechnung
verwendet werden auch am Display angezeigt werden.
Fehlermeldungen/Uhrzeitverstellungen
Fehlermeldungen
In den Begleitdokumenten werden die Geräte-Funktionsfehler beschrieben, die die hier
genannten Zähler selbst diagnostizieren und anzeigen können. Bei Auftreten eines oder
mehrerer Fehler, dargestellt durch ein Ausrufezeichen im Dreieck auf dem Zählerdisplay,
ist die eichrechtkonforme Verwendung nicht mehr gewährleistet und die gespeicherten
Messergebnisse sind als dubios anzusehen. Die Geräte müssen ausgebaut, nötigenfalls
repariert und geeicht werden, wenn sie weiterhin für Verrechnungszwecke verwendet
werden sollen.
Uhrzeitverstellung
Bei Zählern mit über Fernsteuerung veränderbarer, interner Uhr muss durch technische
Maßnahmen sichergestellt werden, dass am Zähler über eichrechtkonforme Anzeigen
Uhr während eines Abrechnungszeitraumes erfolgt sind. Bei den hier genannten Zählern
wird das wie folgt erreicht:
Das Verstellen der Zähleruhr über eine der vorhandenen Schnittstellen führt immer zu
zwei Einträgen in das eichtechnische Logbuch. Ein Eintrag mit der Uhrzeit vor der
Zeitverstellung und ein Eintrag mit der neu gestellten Uhrzeit. Bei einem Parallelvergleich
zwischen Zählerstandsgangspeicher und eichtechnischem Logbuch ist klar ersichtlich,
NZR – Ihr Partner für Energiemessung
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Diese Anleitung auch für:

Ecocount ls+zgEcocount sl+s