versehen ist, das auch als Aufforderung zur Nutzung der
Vorrichtung dient.
Dieser Fallschutz ermöglicht es einer Person, alle Arten von
Aktivitäten in der Höhe auf Dächern, Gerüsten, vertikalen
Tragwerken sicher durchzuführen... jedes Mal, wenn ein
Absturzrisiko vorhanden ist.
Das in den technischen Daten der Vorrichtung angegebene
Höchstgewicht des Nutzers (einschließlich Ausstattung) darf
nicht überschritten werden (#1-7).
VERWENDUNG DES GERÄTES
- Das Gerät darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet
und in keinem Falle verändert oder zweckentfremdet werden.
- Das Gerät ist eine persönliche Schutzausrüstung und darf nur
von einer einzigen Person verwendet werden, der es namentlich
zugewiesen wird, um eine bestmögliche Behandlung des
Gerätes zu gewährleisten.
- Es muss unbedingt überprüft werden, dass die verschiedenen
Zusatzeinrichtungen, aus denen sich die Sicherheitsausrüstung
zusammensetzt, wie z.B. Auffanggurte, Verbindungsmittel usw.
miteinander kompatibel sind.
- Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die den europäischen
Normen entsprechen.
- Es ist auf die Gefahren zu achten, die mit einer Verkettung von
einzelnen Komponenten verbunden sind, deren Kombination zu
Gefahren für den Anwender führen kann. Es ist insbesondere auf
die kombinierte Steifigkeit der einzelnen Elemente zu achten, um
zu vermeiden, dass die Auslösung des Höhensicherungsgeräts
gestört, verzögert oder durch einen Rückprall entriegelt wird.
- Vor jedem Einsatz ist eine optische Prüfung aller Bestandteile
der
Ausrüstung
vorzunehmen:
Gurtband, Verbindungsmittel, Auffanggurt. (#3.1)
• Zustand des Verankerungselements.
• Zustand des Gehäuses und der Gehäusemontage: Keine
Verformungen, keine Spaltbildung, keine Spuren starker
Stoßwirkung, Schrauben ordnungsgemäß angezogen.
• Zustand des Halteseils: keine Knicke oder Ausfransungen,
keine Spuren einer chemischen Verätzung, keine Verformung.
• Zustand des automatischen Verbindungsstücks: es werden
eine Überprüfung auf gute Verriegelung, Abwesenheit von
Verformungen und Korrosion sowie die Nicht-Aktivierung des
Sturzanzeigers überprüft.
• Es muss auch das Gültigkeitsdatum der Vorrichtung überprüft
werden. Die letzte Inspektion muss vor weniger als einem Jahr
erfolgt sein.
• Überprüfen Sie vor jeder Nutzung die Aktivierung des
Sicherheitssystems, indem Sie mit einem Ruck am Halteseil
ziehen. Der Fallschutz muss das Halteseil blockieren und sein
Entrollen verhindern (#3.2). Durch langsames und stetiges
Ziehen am Halteseil muss dieses sich normal entrollen und sich
wieder von selbst aufrollen.
ACHTUNG : Leine oder Verbindungsmittel dürfen zum Aufrollen
niemals einfach losgelassen werden sondern müssen bis zum
vollständigen Aufrollen mit der Hand geführt werden (#3.2).
- Wenn auch nur der geringste Mangel am Zustand oder Betrieb
festgestellt wird oder Zweifel bestehen, darf das Gerät nicht
verwendet werden, sondern ist zur Überprüfung bzw. Reparatur
an den Hersteller oder an eine zugelassene Werkstatt oder
Prüfstelle einzusenden.
- Wenn das Gerät einen Sturz aufgehalten hat, ist eine
Inspektion unbedingt vorgeschrieben. In jedem Fall ist das
Höhensicherungsgerät aus dem Verkehr zu ziehen und darf
nicht weiter verwendet werden, bevor eine kompetente Person
seine Weiterverwendung schriftlich genehmigt hat.
Höhensicherungsgerät,
ANSCHLAGVORRICHTUNG
- Überprüfen Sie vor jeder Nutzung, dass der Anschlag des
Fallschutzes korrekt ist. Der Anschlagpunkt, bei dem der
Fallschutz wie die zur Realisierung des Anschlags benutzten
Elemente eingehakt ist, muss der Norm EN 795 (#3.5)
entsprechen.
- Der Anschlagpunkt muss sich zwecks einer ausschließlich
vertikalen Nutzung über dem Nutzer befinden. Wenn die
Absturzsicherung horizontal einsetzbar ist (#1-9), siehe Anhang
„horizontaler Einsatz" weiter unten.
- Wenn die Absturzsicherung in einer Betriebskonfiguration
mit Faktor 2 (#1-12) kompatibel ist, kann der Benutzer den
Einhängepunkt der Vorrichtung überschreiten. Im Falle eines
Sturzes sind jedoch der Bremsweg und die maximale Kraft
wichtiger. In dieser Nutzungskonfiguration ist daher der
zugehörige Absturzraum wichtiger (#1-13).
- Die Absturzsicherung darf nur an ihrem Verankerungselement
(Ring, Loch) aufgehängt werden. Die Absturzsicherung darf nicht
durch Aufhängen des Verankerungselements am Gurtwerk
verwendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass der bei bestimmten Absturzsicherungsmodellen
vorhandene textile Handhabungsgriff keineswegs ein
Verankerungselement ist (#3.5).
- Es können einzig und allein Elemente Verwendung
finden, die den Normen EN 362 und EN 795 entsprechen
(Verbindungsstücke, Halteseile, Schlingen..).
- Der Fallschutz darf sich keinesfalls auf ein Element des
Tragwerks (#3.8), beziehen, er muss mit der Verankerung und
dem Anschlagpunkt am Gurtzeug des Nutzers in Ausrichtung
sein.
- Der Fallschutz ist zur Verwendung mit einem Auffanggurt als
einziges Mittel zum Greifen einer Person vorgesehen. Es sollte
sichergestellt werden, dass dieses Gurtwerk der Norm EN
361 entspricht, dass seine Größe an die Größe des Nutzers
angepasst ist, dass seine Einstellungen und seine Einrichtung
korrekt sind, dass die Nähte, Schnallen und Spanngurte keine
Verformungen,
Brüche,
Schäden aufweisen.(#3.3)
- Das Verbindungsstück am Ende des Halteseils darf
ausschließlich auf dem Ring des Gurtwerks verriegelt werden, der
zu diesem Zweck vorgesehen ist (siehe Gebrauchsanweisungen
des Gurtwerks zu diesem Punkt).
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
- Um die Sicherheitsbedingungen während der Arbeiten in
der Höhe zu optimieren, ist es wichtig, die Verlagerungen in
maximaler Höhe zu begrenzen und sie in moderatem Tempo
durchzuführen, so dass der Fallschutz unter einwandfreien
Bedingungen funktioniert. Um den Pendeleffekt zu begrenzen,
darf ein Winkel von 30° in Bezug auf die Vertikale der
Verankerung (#3.6) nicht überschritten werden. Zur Nutzung
in der Horizontale, siehe den folgenden Abschnitt „Horizontale
Nutzung".
- Im Falle eines pendelnden Sturzes ist die Höhe des vertikalen
Sturzes größer als für einen unmittelbaren Sturz. Entfernen Sie
sich nicht von dem Lot des Anschlagpunkts des Fallschutzes
um einen Abstand, der größer als die Hälfte der Höhe ist, die
sich zwischen dem Anschlagpunkt und der Arbeitsebene (#5)
befindet.
- Es ist notwendig, vor jedem Gebrauch zu überprüfen, dass
der Freiraum unter den Füßen des Nutzers des Fallschutzes
(Sturzraum) mindestens gleich dem Wert ist, der bei den
Eigenschaften der Vorrichtung angegeben ist (#1). Überprüfen
Sie, dass kein Hindernis auf der Flugbahn des möglichen Sturzes
vorhanden ist.
Oxidationsspuren
oder
sonstige
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