12 Gewährleistung
12.1
Gewährleistungsbestimmungen
Zewotherm gewährt auf den SmartFan eine Garantie von 24 Monaten nach der Instal-
lation oder bis zu höchstens 30 Monaten nach dem Herstellungsdatum des SmartFan.
Garantieansprüche können ausschließlich für Material- und/oder Konstruktionsfehler, die
im Garantiezeitraum aufgetreten sind, geltend gemacht werden. Reparaturen, im Sinne
der Garantiebestimmungen, dürfen nur durch vorherige sowie schriftliche Genehmigung
durch Zewotherm durchgeführt werden. Auf Ersatzteile wird nur dann eine Garantie
gewährt, wenn diese Teile durch den Hersteller geliefert und durch einen vom Hersteller
anerkannten Installateur installiert wurden.
Die Gewähr erlischt, wenn:
•
der Gewährleistungszeitraum verstrichen ist;
•
das Gerät mit einem nicht vom Hersteller des Lüftungsgerätes freigegebenen
Filter betrieben wird;
•
nicht vom Hersteller gelieferte Teile eingebaut werden;
•
das Gerät unsachgemäß verwendet wird;
•
die Mängel infolge von nicht ordnungsgemäßem Anschluss, unsachgemäßem
Gebrauch oder Verschmutzung des Systems auftreten;
•
nicht genehmigte Änderungen oder Modifikationen an der
Anlage vorgenommen werden.
DE
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SmartFan