Brandgefahr durch Aufstellung des Festbrennstoffkessels in ungeeigneten Räumen!
In Räumen, in denen leicht entzündbare oder explosionsfähige Stoffe oder Gemische gelagert werden, darf
keine Festbrennstoffkesselanlage errichtet werden.
Zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen und Einrichtungsgegenständen muss ein Mindestabstand von 40 cm eingehalten
werden. Andernfalls muss eine Abschirmung bestehen, die bei Nennleistung der Feuerstätte keine höheren Temperaturen
als 85°C an diesen Bauteilen zulassen.
Im Aufstellraum ist für ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen, damit ungehindert notwendige Verbrennungsluft nachströ-
men kann. Im Aufstellungsraum darf kein größerer Unterdruck auftreten. Die jeweils gültigen bauaufsichtlichen Vorschriften
sind zu beachten. Bei Nennwärmeleistungen bis 50 kW ist eine Zuluftöffnung von min. 150 cm² gefordert, welche nicht ver-
schlossen oder zugestellt werden darf.
5. Abgasanschluss
Wir empfehlen vor der Installation des Heizkessels die Fragen der Abgastechnik mit dem zuständigen Schornsteinfegermeis-
ter zu klären. Ein richtig dimensionierter Schornstein ist Voraussetzung für die einwandfreie Funktion der Feuerungsanlage.
Die Dimensionierung erfolgt nach DIN 4705 unter Berücksichtigung der DIN 18160. Ein durch unbeheizte Nebenräume ver-
legtes Abgasrohr ist mit einer Wärmedämmung zu verkleiden. Das Verbindungsstück zwischen Kessel und Schornstein soll
so kurz wie möglich sein. Die Schornsteinkonstruktion ist so zu wählen, dass die Gefahr der Kondensation auf ein Minimum
reduziert wird. Bei zu viel Zug sollte ein Zugbegrenzer eingebaut werden. Dieser verhindert eine zu hohe Abgastemperatur
und damit verbundene Energieverluste.
Die Begutachtung der Schornsteinanlage mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vor dem Einbau der
Kesselanlage ist erforderlich.
6. Hydraulischer Anschluss
Der hydraulische Anschluss muss unter Berücksichtigung der geltenden Heizraumrichtlinien ausgeführt werden.
Der Heizkessel muss in einer Anlage nach DIN 4751 Teil 2 mit einer thermischen Ablaufsicherung ausgerüstet sein. Die ther-
mische Ablaufsicherung muss einmal im Jahr durch einen Fachmann auf Funktion kontrolliert werden und die Sicherheitsbat-
terie auf Verkalkungszustand überprüft werden. Bei Verkalkung der Sicherheitsbatterie muss unbedingt entkalkt werden.
Kaltwasserzulauf und Warmwasserablauf dürfen nicht verschlossen sein!
Die Absicherung des Heizkessels ist mit einem bauteilgeprüften Sicherheitsventil (Überdruckventil mit Ansprechdruck von
max. 3 bar) und einem Ventilsitzdurchmesser von mind. 15 mm durchzuführen.
Der Anschluss einer Rücklaufanhebung ist zwingend erforderlich. Die Rücklauftemperatur darf auf keinen Fall 60°C unter-
schreiten.
6.1. Thermische Ablaufsicherung mit Nachkühlschleife
In der Standardversion des OPTIMA KOMFORT PLUS befindet sich kein eingebauter Sicherheitswärmetauscher. Aus dem
Grund muss beim OPTIMA KOMFORT ein externer Sicherheitswärmetauscher verwendet werden. Der externe Sicherheits-
wärmetauscher hat die Aufgabe, im Fall einer Überhitzung das heiße Wasser aus dem Kessel abzulassen und das kalte
Wasser wieder zuzufügen. So wird der Kessel auf normale Temperatur abgekühlt.
Für unsere Heizkessel empfehlen wir den Einbau von:
- Caleffi doppelte Thermische Ablaufsicherung.
Bei der Montage muss man besonders darauf achten, dass der Fühler, der sich im unteren Bereich des
Ventils befindet, im Heizungswasser getaucht ist.
Die Montage kann nur durch eine dazu berechtigte Person durchgeführt werden.
Die Thermische Ablaufsicherung wird immer am Vorlauf des heißen Wassers oder direkt am Kessel, wo
das Heizungswasser in die Installation hinaus geführt wird, installiert.
Beachten Sie bitte streng die Einbauanleitung der einzelnen Geräte.
DIN EN 1717:
Zum Schutz des Trinkwassers muss in der Kaltwasserzuleitung zum thermischen Ventil entweder ein Systemtrenner oder
ein Rohrtrenner eingebaut werden, um das Eindringen von Heizungswasser in das Trinkwassersystem zu vermeiden.
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