15. Gewährleistungsbestimmungen
Die Voraussetzungen für die Gewährleistungsansprüche:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Inbetriebnahmeprotokoll,
- Inbetriebnahme durch ein Fachunternehmen und regelmäßige Wartung der Kesselanlage,
- Beachten der vorliegenden Montage und Bedienungsanleitung
Für den Kesselkörper, Verkleidung und die Kesseltüren betragen die Herstellergarantiezeit 4 Jahre und die Gewährleistungs-
zeit 2 Jahre nach dem Lieferdatum. Die Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und den
Vorgaben der Montage– und Bedienungsanleitung.
Verschleißteile wie sowie feuerbelastete Kesselelemente wie Anheizgitter, Verbrennungsrost, Schamotteinsätze fallen nicht
unter die Gewährleistung und nicht unter die Garantie.
Das Recht auf die Gewährleistung und auf die Garantie besteht nur dann, wenn die Ursache des Fehlers in dem verkauften
Produkt liegt. Alle Störungen und Betriebsunregelmäßigkeiten, die durch unfach- oder unsachgemäße, mit dieser Bedie-
nungsanleitung nicht übereinstimmende Montage, Anlagen- oder Schornsteinwahl, zu niedrigen Schornsteinzug und oder
mechanische Beschädigungen verursacht werden, fallen nicht unter die Garantie und nicht unter die Gewährleistung. Im Fal-
le von unbegründeter Servicebeanspruchung oder Verschulden des Kunden, kommt der Kunde für Anreise- und Arbeitskos-
ten des Servicemitarbeiters auf. Kundendienstanforderung kann nur schriftlich erfolgen.
Die Störungen und Gewährleistungsansprüche sind in erster Linie an Ihren Heizungsfachmann oder Lieferanten zu richten.
Die Firma GEMA GmbH liefert nach ihrer Wahl die nötigen Ersatzteile, falls sie bei Ihrem direkten Lieferanten nicht vorhan-
den sind.
Der Heizkessel ist sofort ohne Verzögerung nach der Anlieferung auf die Vollständigkeit und Beschädigungen zu kontrollie-
ren. Sichtbare Mängel, wie Brüche, Kratzer und Abweichungen von der Auftragsbestätigung, Fehlteile sind unverzüglich bei
Ihrem Lieferanten zu melden. Bei sichtbaren Mängeln und Fehlteilen, die zur Demontage des Kessels führen können, trägt
der Besteller die damit verbundenen Kosten selbst.
Kesselstörungen, die selbst behoben werden können, ohne dass die Kesseldemontage notwendig ist, wie etwa beschädigte
Scharniere, Schamotteinsätze, Handgriffe, Dichtungsschnur- und Schraubenaustausch, Kesseltüren, Verkleidung zu wech-
seln usw., hat der Kunde mit eigenen Mitteln zu beheben.
Weitergehende Ansprüche gegen GEMA GmbH, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschossen.
Wir haften nicht für Schäden durch Leckwasser, Schwitzwasser, Säurekorrosion, aggressive Dämpfe (z. B. Lösungsmittel),
starken Staubanfall, zu hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Waschmaschine, Trockner), überhöhtem Druck, Kessel- bzw. Wasser-
steinablagerungen, Aufstellung des Heizkessels in explosionsfähiger Atmosphäre oder Schäden, die durch Schmutzteile
oder Sauerstoff im Wasser hervorgerufen werden.
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