9. ZUBEHÖR- UND ERSATZ-
TEILE
Für den Erwerb von Zubehör- und Ersatzteilen
besuchen Sie www.beurer.com oder wenden
Sie sich an die jeweilige Serviceadresse (lt. Ser-
viceadressliste) in Ihrem Land. Außerdem sind
Zubehör- und Ersatzteile zusätzlich im Handel
erhältlich.
10. ENTSORGUNG
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät
am Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem
Hausmüll entfernt werden. Die Entsorgung kann
über entsprechende Sammelstellen in Ihrem
Land erfolgen. Befolgen Sie die örtlichen Vor-
schriften bei der Entsorgung der Materialien.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der
Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-
Richtlinie – WEEE (Waste Electrical
and Electronic Equipment). Bei Rück-
fragen wenden Sie sich bitte an die für
die Entsorgung zuständige kommu-
nale Behörde. Rücknahmestellen für Ihre Altge-
räte erhalten Sie z. B. bei der örtlichen Gemein-
de-
bzw.
Stadtverwaltung,
Müllentsorgungsunternehmen oder bei Ihrem
Händler.
Die verbrauchten, vollkommen entladenen Bat-
terien müssen Sie über speziell gekennzeichnete
Sammelbehälter,
oder über den Elektrohändler entsorgen. Sie
sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Batterien
zu entsorgen.
Diese Zeichen finden Sie auf schadsto haltigen
Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
den
örtlichen
Sondermüllannahmestellen
Hinweise für Verbraucher zur Alt-
geräteentsorgung und Verschrot-
tung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rah-
men der durch die ö entlich-rechtlichen Entsor-
gungsträger eingerichteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder
Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abge-
ben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung
der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe ist
gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Vo-
raussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur un-
entgeltlichen Rücknahme von Altgeräten ver-
pflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufs-
fläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtver-
kaufsfläche von mindestens 800 Quadrat-
metern, die mehrmals pro Jahr oder dauer-
haft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur
1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur
für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte,
Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und
Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rücknahme
von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT-
u. Telekommunikationsgeräten sowie die
0:1-Rücknahme müssen Versandhändler
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Ent-
fernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Ge-
räteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unent-
geltlich zurückzunehmen; die Rücknahme
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