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ENTSORGUNG
Das Verpackungsmaterial umweltge
recht entsorgen und der Wertstoff
sammlung zuführen.
Batterien und Akkus dürfen nicht zu
sammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Verbraucher sind gesetzlich
dazu verpflichtet, Batterien und
Akkus einer getrennten Sammlung
zuzuführen.
Batterien und Akkus können unent
geltlich bei einer Sammelstelle der
Gemeinde / des Stadtteils oder im
Handel abgegeben werden, damit sie
einer umweltschonenden Entsorgung
sowie einer Wiedergewinnung von
wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachge
mäßen Entsorgung können giftige
Inhaltsstoffe in die Umwelt gelan
gen, die gesundheitsschädigende
Wirkungen auf Menschen, Tiere und
Pflanzen haben.
Batterien und Akkus nur in entla
denem Zustand abgeben. Wenn
möglich wiederaufladbare Batterien
anstelle von Einwegbatterien ver
wenden.
Bei lithiumhaltigen Batterien und
Akkus vor der Entsorgung die Pole
abkleben, um einen Kurzschluss zu
vermeiden. Ein Kurzschluss kann zu
einem Brand oder einer Explosion
führen.
Die Abfallvermeidung leistet einen noch wertvolleren Beitrag zum Umweltschutz.
Sofern möglich, ist daher neben einer weiteren eigenen Nutzung oder Reparatur
auch die Abgabe an Zweitnutzer eine ökologisch wertvolle Alternative zur Entsor-
gung.
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Das nebenstehende Symbol (durch
gestrichene Mülltonne mit Unter
strich) bedeutet, dass Altgeräte nicht
in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel und Rückgabesysteme
gehören.
Besitzer von Altgeräten haben
Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen
sind und zerstörungsfrei entnommen
werden können, aus dem Altge
rät zu entnehmen und separat zu
entsorgen (siehe auch Abschnitt zur
Batterieentsorgung).
Besitzer von Altgeräten aus privaten
Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlichrecht
lichen Entsorgungsträger oder bei
den von Herstellern und Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichte
ten Rücknahmestellen unentgeltlich
abgeben, damit sie einer umwelt
schonenden Entsorgung sowie einer
Wiedergewinnung von wertvollen
Rohstoffen zugeführt werden
können. Bei einer unsachgemäßen
Entsorgung können giftige Inhalts
stoffe in die Umwelt gelangen, die
gesundheitsschädigende Wirkungen
auf Menschen, Tiere und Pflanzen
haben. Rücknahmepflichtig sind
auch Geschäfte, die Elektro und
Elektronikgeräte auf dem Markt
bereitstellen.