Garantie
9.
Für dieses Gerät leisten wir Werksgarantie in folgendem Umfang:
Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer Wahl ausgebessert oder neu geliefert, die sich inner-
halb von 12 Monaten, seit Übergabe an den Käufer, infolge eines vor dieser Übergabe liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar
oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt erweisen.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch folgende Gründe mit verursacht worden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung.
Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte.
Natürliche Abnutzung.
Fehlerhafte Behandlung oder Wartung.
Ungeeignete Spritzmaterialien.
Austauschwerkstoffe oder chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern die Schäden
nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind.
Unsaubere Druckluft, nasse oder partikelhaltige Druckluft.
Dichtungen und Schläuche.
Alle festen oder bewegenden Bauteile die mit unsauberer, nasser oder partikelhaltiger Druckluft in Verbin-
dung kommen.
Änderung des technischen Systems.
Verwendung von nicht Original-Ersatzteilen.
Untersuchen Sie das Gerät unverzüglich nach dem Empfang. Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des
Verlustes der Mängelrechte innerhalb eines Tages nach Empfang des Gerätes der Lieferfirma oder uns schrift-
lich mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, Garantieprüfungen durchzuführen. Die Durchführung dieser Garantieprüfungen
findet entweder im Werk Ibbenbüren oder bei einem von uns beauftragten Vertragsunternehmen statt.
Durch Ersatzlieferungen aus Garantieansprüchen tritt keine Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit
ein.
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die Reparatur zu Lasten des Käufers.
Garantie
41
Glasierboy 100 Stand 05.07