Garantie
A C H T U N G :
Grundsätzlich müssen alle Garantiearbeiten V O R der Ausführung
beim Werk gemeldet und die Übernahme der Kosten genehmigt werden.
1. Ersatzteile, die zur Reparatur von Garantieschäden erforderlich sind,
werden auf gleichem Wege wie andere Ersatzteile bestellt und
berechnet. Nach anerkannter Garantie erfolgt dann eine
entsprechende Gutschrift.
2. Wird kein Verkaufsdatum angegeben und liegt uns keine ausgefüllte
Garantiekarte vor, sehen wir unser Lieferdatum als Verkaufsdatum
an.
3. Die gereinigten Garantieteile im Originalzustand müssen zusammen
mit dem Garantie-Antrag innerhalb von 30 Tagen an den Lieferanten
zurückgeschickt werden. Mit dem Zerlegen der Garantieteile erlischt
die Garantie.
4. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von
Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt
sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder
Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und
dadurch ein Defekt verursacht wird.
5. Des Weiteren sind die „Garantiebestimmungen für Schäffer-
Hoflader" auf der Garantiekarte bindend.
6. Bei abgelehnten Garantie-Anträgen entsorgen wir die eingesandten
Ersatzteile kostenlos.
7. Wünschen Sie die Rücksendung des Garantie-Ersatzteiles bitten wir
um schriftliche Benachrichtigung. Die Kosten der Begutachtung
sowie des Rücktransports gehen dann zu Lasten des Kunden.
8. Auf Ersatzteile beträgt die Gewährleistung 6 Monate ab
Verkaufsdatum.
9. Rücksendungen der Garantie-Ersatzteile müssen bei uns schriftlich
durch Ihren Vertragshändler angemeldet werden. Für
Rücksendungen per Nachtverteiler oder Express sowie ohne
Schriftliche Anmeldung werden von uns KEINE Kosten übernommen.
Sendungen per Nachnahme werden von uns grundsätzlich nicht
angenommen.