4
Schutzgasflasche nur mit aufgeschraubter Kappe lagern.
Achtung: Bei allen Wartungsarbeiten ist das Gerät vom Stromnetz zu trennen (Stecker ziehen)
Es dürfen nur Personen mit dieser Anlage arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche unter 18 Jahre dürfen nur zum
Erreichen des Ausbildungszieles wenn ihr Schutz durch einen Aufsichtsführenden gewährleistet ist, und wenn der Luftgrenzwert bei
gesundheitlichen Stoffen unterschritten ist, beschäftigt werden.
Weiterhin ist die BGV D1 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" zu beachten.