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2.5 Verpflichtung des Personals
Alle Personen, die mit Arbeiten an der Maschine beauftragt sind, verpflichten sich:
die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zu beachten.
das Sicherheitskapitel und die Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung gelesen und
verstanden zu haben, sowie diese zu beachten.
2.6 Qualifikation des Personals
Montage, Ersteinrichtungen, Störungssuche sowie periodische Überwachung sind durch Zer-
spanungstechniker mit entsprechender Berufsausbildung vorzunehmen.
2.7 Persönliche Schutzausrüstung
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Beschreibung des Spannmittels
Der grepos-5X ist für das exakte Spannen von Rohteilen und bearbeiteten
Werkstücken konzipiert. Die Vielfältigkeit wird über die Wahl des Zubehörs erreicht.
Der Kraftaufbau ist rein mechanisch. Die Kraftübersetzung ist über den gesamten Spannbe-
reich linear. Um die Spannkraft zu erhöhen, ist eine mechanische Kraftverstärkung eingebaut.
Um einen grösseren Spannbereich zu erzielen, ist die Spindel in Teleskop-Bauweise ausge-
führt, und dank kompletter Kapselung unempfindlich gegen Schmutz.
Das Betätigungs-Drehmoment des Hebels bei einer Spannkraft von 40kN beträgt ca. 50Nm.
Überlastung des Antriebs durch Schläge oder zu lange Hebel führen zu Schäden am Kraf-
telement.
Der grepos-5X kann mit wenigen Handgriffen montiert und demontiert werden.
3.1 Funktion
Der grepos-5X ist ein Direktspanner. Die Schnellverstellung erfolgt über ein hermetisch abge-
dichtetes Gewinde. Der Kraftaufbau erfolgt direkt, mittels Kraftverstärker und ist linear. Die
Spannkräfte sind variabel und können per Einstellring zwischen 5 und 40kN verstellt werden.
Der Spannbereich ist abhängig vom verwendeten Backensortiment und reicht von 0 bis max.
275mm (mit Adapter- und Pendelplatte).
Durch zusätzliche Verlängerungen ist eine Erweiterung des Spannbereiches möglich.
www.gressel.ch
WARNUNG
Augenverletzung durch fliegende heisse Späne!
Fliegende heisse Späne können zu schweren Augenver-
letzungen führen.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Maschine ist eine geeignete
Schutzbrille zu tragen.
XND.00015.001 – 03/2013
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