Gewährleistung
Der Hersteller übernimmt die Gewährleistung für sein Produkt über die Dauer, die in
den beigefügten Garantiebedingungen aufgeführt ist. Die Garantiezeit beginnt am Tag
der Übernahme des Produkts.
Diese Garantie bezieht sich auf Fehler, die durch falsche Montage, Fertigung und
Material entstehen können.
Der Hersteller haftet nicht für einige Schäden, die bei Verwendung auftreten können,
zum Beispiel:
•
Bedienung der Maschine von Unbefugten
•
technische
Änderungen,
Genehmigung des Herstellers
•
Verwendung markenfremder Ersatzteile oder Teile, die für andere Ausführungen
bestimmt sind
•
Nichteinhaltung der Hinweise zur Bedienung und Wartung der Maschine
•
Beschädigung der Maschine aufgrund falscher Bedienung, Wartung oder
Überlastung
•
Fehler auf Grund Beschädigungen durch den Benutzer
•
üblicher Verschleiß der Teile
•
Beschädigung durch Verwendung markenfremder Teile
•
Auswirkungen durch Witterungseinflüsse
Die Garantieansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden, d.h. mit Belegen
über Abgabe des Produkts an autorisierte Servicestelle zur Garantiereparatur.
Reparaturen,
bzw.
W
W
Eingriffe
ohne
vorherige