Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Über Die Zubehör-Disc; Software-Lizenzvereinbarung - Yamaha DTX900 Bedienungsanleitung

Dtx drums
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für DTX900:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

BESONDERER HINWEIS
Die in der Zubehör-Disk enthaltene Software und deren Urheberrechte sind im alleinigen
Besitz der Steinberg Media Technologies GmbH.
• Die Verwendung dieser Software sowie dieser Bedienungsanleitung unterliegen der
Lizenzvereinbarung, mit deren Bestimmungen sich der Käufer beim Öffnen des Soft-
warepakets in vollem Umfang einverstanden erklärt. (Bitte lesen Sie sich die Software-
Lizenzvereinbarung am Ende dieses Handbuchs vor der Installation des Programms
sorgfältig durch.)
• Das Kopieren der Software und die Vervielfältigung dieses Handbuchs als Ganzes
oder in Teilen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herstellers
erlaubt.
• Yamaha übernimmt keinerlei Garantie hinsichtlich der Nutzung dieser Software und der
dazugehörigen Dokumentation und kann nicht für die Folgen der Nutzung von
Handbuch und Software verantwortlich gemacht werden.
• Diese Disc dient NICHT audiovisuellen Zwecken. Spielen Sie diese Disc nicht in einem
CD-/DVD-Player ab. Anderenfalls können schwere Schäden am Player entstehen.
• Beachten Sie, dass Yamaha keine technische Unterstützung für die auf der Zubehör-
Disc enthaltene DAW-Software gewährt.
Über die DAW-Software auf der Zubehör-Disc
Die Zubehör-Disc enthält DAW-Software sowohl für Windows als auch für Macintosh.
BITTE LESEN SIE SORGFÄLTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG"), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN. DER GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR
GEMÄSS DEN BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VEREINBARUNG GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS
NATÜRLICHE PERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION („YAMAHA").
DURCH DAS ÖFFNEN DER VERSIEGELUNG DIESER VERPACKUNG BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT
MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIEREN ODER KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.
DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT DIE BEDINGUNGEN IHRER ANWENDUNG DER „DAW"-SOFTWARE VON STEINBERG MEDIA TECHNOLOGIES GMBH („STEINBERG"), DIE
BESTANDTEIL DIESES PRODUKTS IST. DA DIE WÄHREND DER INSTALLATION DER „DAW"-SOFTWARE AUF IHREM PC-BILDSCHIRM ANGEZEIGTE SOFTWARE-LIZENZVEREIN-
BARUNG FÜR ENDANWENDER (EUSLA) DURCH DIESE VEREINBARUNG ERSETZT WIRD, SOLLTEN SIE DIE EUSLA NICHT BEACHTEN. DIES BEDEUTET, DASS SIE WÄHREND DER
INSTALLATION SIE BEI ERSCHEINEN DER EUSLA „AGREE" AUSWÄHLEN SOLLTEN, OHNE DIE VEREINBARUNG TATSÄCHLICH ZU AKZEPTIEREN, UM AUF DER NÄCHSTEN BILD-
SCHIRMSEITE FORTZUFAHREN.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ UND COPYRIGHT
Yamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopie der mitgelieferten Software-
Programme und Daten („SOFTWARE") zu nutzen. Der Begriff SOFTWARE umfasst alle
Updates der mitgelieferten Software und Daten. Die SOFTWARE ist Eigentum von STEIN-
BERG und durch den geltenden Urheberrechtsschutz und alle geltenden internationalen
Handelsrechte geschützt. Yamaha hat ein Unterlizenzrecht erworben, um Sie für die Ver-
wendung der SOFTWARE lizensieren zu können. Sie haben zwar das Recht, Besitzan-
sprüche auf die durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten zu erheben, doch
die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin durch das entsprechende Copyright geschützt.
• Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computer verwenden.
• Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopie der SOFTWARE in maschi-
nenlesbarer Form erstellen, wenn sich die SOFTWARE auf einem Medium befindet,
welches eine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstellten Sicherungskopie müs-
sen Sie den Urheberrechtshinweis von Yamaha und alle anderen Eigentumsrechte der
die SOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben.
• Sie dürfen dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFTWARE an Dritte übertragen, jedoch
nur, falls Sie keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger die Lizenzvereinbarung
liest und dieser zustimmt.
2. BESCHRÄNKUNGEN
Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineering unterziehen, sie dekompilie-
ren oder auf andere Weise an deren Quell-Code gelangen.
Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzes oder teilweise zu vervielfältigen,
zu modifizieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen oder auf anderen Wegen zu ver-
teilen oder abgeleitete Produkte aus der SOFTWARE zu erstellen.
Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einem Computer auf einen anderen
übertragen oder sie in ein Netzwerk mit anderen Computern einspeisen.
Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegale oder gegen die guten Sitten ver-
stoßende Daten zu verbreiten.
Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierende Dienstleistungen erbrin-
gen ohne die Erlaubnis der Yamaha Corporation.
Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, MIDI-
Songdateien, die mithilfe dieser SOFTWARE erstellt werden, unterliegen den nachfolgen-
den Beschränkungen, die vom Benutzer zu beachten sind.
Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen ohne Erlaubnis des Urheber-
rechtsinhabers nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfen nicht dupliziert, übertragen, ver-
teilt oder einem öffentlichen Publikum vorgespielt oder dargeboten werden, es sei denn,
es liegt eine Genehmigung durch den Inhaber der Urheberrechte vor.
Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten ent-
fernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne Genehmigung des Inhabers der
Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in Kraft und bleibt bis
zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheberrechtsgesetze oder eine Maßgabe
dieser Vereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung automatisch und sofort ohne
Vorankündigung durch Yamaha. In diesem Fall müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE
und die mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich vernichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird, garantiert
Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet
wurde, für einen Zeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lieferschein
nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs- und
Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung von Yamaha und Ihre einzige
Über die Zubehör-Disc
ACHTUNG

SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

HINWEIS
• Achten Sie darauf, die DAW-Software im „Administrator"-Account zu installieren.
• Um den fortwährenden Betrieb der DAW-Software auf der Zubehör-Disk einschließlich
Support und anderer Vorteile zu gewährleisten, müssen Sie die Software registrieren
und Ihre Software-Lizenz aktivieren, indem Sie die Software auf dem Computer starten,
während dieser mit dem Internet verbunden ist.
Klikken Sie auf die Schaltfläche „Jetzt registrieren", die beim Starten der Software
angezeigt wird, und füllen Sie dann alle für die Registrierung erforderlichen Felder aus.
Wenn Sie die Software nicht registrieren, können Sie sie nach Ablauf einer gewissen
Zeitdauer nicht mehr nutzen.
• Wenn Sie einen Macintosh-Computer benutzen, doppelklicken Sie auf die Datei
„***.mpkg", um mit der Installation zu beginnen.
Für Informationen über die minimalen Systemanforderungen und die neuesten Informa-
tionen zu der auf der Disc befindlichen Software besuchen Sie folgende Website.
<http://www.yamahasynth.com/>
Über die Software-Unterstützung
Unterstützung der DAW-Software auf der Zubehör-Disc wird von Steinberg auf deren
Website unter der folgenden Adresse gewährt.
http://www.steinberg.net
Sie können die Steinberg-Website auch über das Hilfemenü (Help) der enthaltenen DAW-
Software erreichen. (Im Hilfemenü finden Sie auch die PDF-Anleitung und weitere Infor-
mationen zur Software.)
Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten Mediums oder der defekten Medien durch
Einsendung an Yamaha oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb
von vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins. Yamaha ist
nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die durch Unfälle, Misbrauch oder fehlerhafte
Anwendung beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUS-
SCHÖPFUNG DES GELTENDEN RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEI-
GENDEN GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EINSCHLIESSLICH
STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT
ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE ausschließlich auf
eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anleitungen werden Ihnen ohne Mängel-
gewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN
BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE
AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DIE-
SER SOFTWARE ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT
ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE
NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE DAS OBEN-
GENANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE SOFTWARE
IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRE-
CHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE
BESEITIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG EIN, DIE VER-
WENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAU-
BEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN
KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH,
JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄ-
DEN ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATEN-
VERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VERWENDUNG, DES
MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE
ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN AUTORISIERTER HANDLER
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE.
In keinem Fall überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden, Ver-
lusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder anderen) den Kauf-
preis der SOFTWARE.
7. GENERAL
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu interpretieren und wird
von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche Prinzipien eines Rechtskonflikts
herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind am Tokyo District Court in
Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von
einem zuständigen Gericht für unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übrigen
Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.
8. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in Bezug auf die
SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterlagen zwischen den Parteien dar
und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Überein-
künfte oder Vereinbarungen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder Änderungen die-
ser Vereinbarung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem vollständig authorisierten
Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.
DTX900 – Bedienungsanleitung
159

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis