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Fernbedienung Aufladen; Wichtige Hinweise - T+A Caruso R Bedienungsanleitung

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Je nach Zeitpunkt der Auslieferung ist es möglich, dass Sie entweder eine Fernbedienung mit
austauschbarer Batterie oder eine Fernbedienung mit internem Li-Ionen-Akku erhalten haben.
Sofern Ihre Fernbedienung nicht über einen Micro-USB-Anschluss verfügt, können Sie die Batterie mit
einer Batterie desselben oder gleichwertigen Typs austauschen.

Fernbedienung aufladen

Die Fernbedienung hat eine interne aufladbare Batterie (Li-Ionen Akku), die vom Benutzer nicht entfernt
oder ausgetauscht werden kann.
Die Batterie der Fernbedienung wird automatisch geladen, sobald diese mit dem mitgelieferten USB-
Kabel an den USB-Anschluss auf der Rückseite des Caruso angeschlossen wird (Abb. 1).
Der Ladevorgang wird durch die rot blinkende LED auf der Fernbedienung signalisiert. Sobald der Akku
vollständig geladen ist, leuchtet die LED dauerhaft rot.

Wichtige Hinweise

: Vorsicht
Explosionsgefahr bei Li-Ionen Akkus
Um Verletzungen zu vermeiden,
laden Sie die Fernbedienung nicht unbeaufsichtigt auf
lassen Sie eine sehr kalte Fernbedienung vor dem Ladevorgang auf Raumtemperatur aufwärmen
wechseln Sie Batterien nicht selbst aus, sondern wenden Sie sich bitte zwecks Batterieaustausch an
Ihren T+A-Fachhändler
schützen Sie die Fernbedienung vor Feuchtigkeit, Kälte, Hitze und Staub
setzen Sie Batterien nicht übermäßiger Wärme wie Sonnenschein, Feuer oder dergleichen aus
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• Während des Ladevorgangs kann die Fernbedienung nicht zur Bedienung benutzt werden.
• Sollte die Batterie eines Tages nur noch eine geringe Kapazität haben und die Nutzungsdauer der
Fernbedienung stark zurückgehen, so wenden Sie sich bitte an Ihren T+A-Fachhändler.
• Die Fernbedienung enthält einen Li-Ionen Akku. Wie jedes Elektrogerät darf die Fernbedienung nicht im
normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern muss bei den dafür vorgesehenen Elektroschrottsammel-
stellen abgegeben werden.
• Gebrauchte Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden! Sie sind gemäß Batterie-
verordnung (BattVO) an den Verkäufer (Fachhandel) oder an die Stadt zurückzugeben, um sie einer
schadlosen Verwertung oder Beseitigung zuzuführen. Die Städte stellen hierfür Sammelbehälter zur
Verfügung und/oder nehmen Altbatterien an Sammelfahrzeugen an.
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Abb. 1

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