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Hinweis Zum Recycling In Der Eu; Agb Für Vertu Concierge - Vertu Ascent X Benutzerhandbuch

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Garantie und rechtliche Hinweise

Hinweis zum Recycling in der EU

Vertu erfüllt die Bestimmungen der europäischen Richtlinie für Elektro- und
Elektronikaltgeräte (WEEE).
Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch das folgende Symbol angezeigt, das
Sie auf entsprechenden Vertu Produkten finden.
Das Symbol besagt, dass das damit ausgezeichnete Produkt nach der
Verabschiedung der WEEE-Gesetzgebung auf den Markt kam. Der Benutzer sollte
das Produkt daher nicht im Hausmüll, sondern auf geeignete Weise entsorgen.
Wenn Sie möchten, dass das Produkt am Ende der Produktlebensdauer von Vertu
recycelt wird, geben Sie es bitte bei der Verkaufsstelle zurück, bei der Sie es
erworben haben falls bekannt. Andernfalls senden Sie es bitte an den Hauptsitz von
Vertu.
Falls Sie ein Ersatzprodukt von einem anderen Anbieter erwerben, ist dieser Anbieter
verpflichtet, das Produkt, das ersetzt wurde, anzunehmen und auf geeignete Weise
zu entsorgen.
Hintergrundinformationen zur europäischen WEEE-Richtlinie finden Sie unter
http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/index_en.htm (nur in englischer
Sprache).
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AGB für Vertu Concierge
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die Nokia Corporation, ein nach
finnischem Recht geführtes und bestehendes Unternehmen mit dem Business
Identity Code 0112038-9 und eingetragenem Firmensitz in Keilalahdentie 4, 02150
Espoo, Finnland, nur bei Firmierung unter dem Namen Vertu („Vertu").
1. Vertu Concierge
Mit der Anmeldung als Mitglied des von Vertu und seinen verbundenen
Unternehmen („Vertu") zur Verfügung gestellten Dienstes Vertu Concierge („VC")
erkennen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") als
verbindlich an und verpflichten sich, diese bei Bestellungen von Waren und
Leistungen über VC bei Anbietern („Anbieter") einzuhalten.
2. Hinweise zur Mitgliedschaft
Sie sind verpflichtet, bei der Anmeldung als Mitglied bei VC zutreffende Angaben zu
machen. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zur Nichtigkeit der Mitgliedschaft
und künftiger Rechtsgeschäfte führen. Die Pflicht, zutreffende Angaben zu machen,
besteht auch nach der Anmeldung fort. Jegliche Änderungen der bei der Anmeldung
gemachten Angaben ist Vertu mitzuteilen.
3. Mitgliedsbeiträge
Erstmalige Mitgliedsbeiträge und etwaige Folgemitgliedsbeiträge werden zum
Zeitpunkt der erstmaligen Mitgliedschaft und danach in jährlichen Abständen jeweils
zum Verlängerungsdatum fällig, sofern die Mitgliedschaft nicht von Ihnen beendet
wird. Die Zahlungen müssen jährlich im Voraus erfolgen. Es werden alle bekannten
Kredit-, Debit- und Kundenkarten akzeptiert. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge
werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Vertu kann jedoch nach eigenem
Ermessen je nach den Umständen der Beendigung der Mitgliedschaft eine
vollständige oder teilweise Rückerstattung vornehmen. Sie ermächtigen Vertu,
Gebühren für Folgemitgliedsbeiträge von Ihrer Kreditkarte bis zu 28 Tage vor dem
Verlängerungsdatum abzubuchen. Falls Vertu nicht über Ihre Zahlungsdaten
verfügen sollte, wird sich Vertu zwecks Verlängerung Ihrer Mitgliedschaft unmittelbar
mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Höhe der Mitgliedsgebühren wird Ihnen von Zeit
zu Zeit mitgeteilt; maßgeblich für die fälligen Gebühren sind die zum
Verlängerungsdatum gültigen Gebühren.
Sie verpflichten sich, Ihre Mitgliedschaft bei VC nur für die vorgesehenen Zwecke zu
nutzen.
4. Umfang der Leistungen von VC
Als Mitglied bei VC haben Sie Anspruch auf alle Waren und Dienstleistungen, die wir
Ihnen entsprechend ihrer Freigabe durch die jeweiligen Anbieter empfohlen haben.

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