Fast alle Probleme mit Brummspannungen oder anderen Störge- räuschen beruhen auf einer unsachgemäßen oder defekten Verkabelung. Technische Besonderheiten Das S1 ist ein ergonomisch perfekt ausbalanciertes Handmikrofon mit einer 1/2“-Kondensatorkapsel und einem hochpegeligen Ausgang, der auch die Verwendung ausgesprochen langer Mikrofonkabel ohne Klangverlust erlaubt.
Bedienung Stromversorgung des S1 Auch wenn es wie ein dynamisches Mikrofon aussieht: Das S1 ist ein echtes Kondensatormikrofon und muss über ein XLR-Mikrofonkabel (nicht im Liefer- umfang) mit 48 Volt Phantomspeisung versorgt werden, damit es funktioniert. Die meisten professionellen Mischpulte oder Mikrofonvorverstärker verfü- gen über eine zuschaltbare Phantomspeisung.
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Mikrofonkabel mit Ihrem Mischpult, Vorverstärker oder Aufnahmegerät und aktivieren erst dann die Phantomspeisung. Geben Sie jetzt dem S1 ca. 10 – 15 Sekunden Zeit, um sich zu stabilisieren. Erst dann werden Signale vom Mikrofon erwartungsgemäß übertragen. Das gilt im Übrigen jedes Mal, wenn die XLR-Verbindung hergestellt wird. Ton- ingenieure die das nicht wissen, werden unter Umständen den Kanal am...
Farbgebung hin zu rosa. In diesem Fall können Sie den Beutel durch kurzes Erhitzen im Backofen bei 100 - 150 Grad wieder „reaktivieren“. Bei Bedarf, z.B. wenn das S1 von mehreren Künstlern genutzt wird, können Sie den Drahtkorb abschrauben, den mehrlagigen Popfilter herausnehmen und den Korb anschließend mit Seifenlauge oder einfach in der Spül-...
Garantie Garantiebestimmungen Um eine kostenlose Behebung aller in der Garantiezeit auftretenden Mängel mit Maßnahmen nach unserer Wahl (Reparatur oder Ersatzlieferung) zu gewährleisten, sind folgende Voraussetzungen für die Anerkennung des Garantieanspruchs zu beachten: 1. Kaufnachweis Als Kaufnachweis gilt der Original-Kaufbeleg, aus dem Käuferadresse, das Kaufdatum, die Typenbezeichnung und die Seriennummer des Produktes hervorgehen.
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Garantie 7. Transportschäden Kommt es bei einer Rücksendung von uns zu einem Transportschaden, kön- nen wir dies nur anerkennen, wenn der Schaden bei Zustellung der Ware, oder innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware (verdeckter Transport- schaden) bei der Spedition, Bahn oder Post angezeigt und bestätigt wird. Nur dann ist es möglich, Ansprüche gegenüber der Spedition, Bahn oder Post geltend zu machen.