Allgemeines
2
Allgemeines
2.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
•
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
•
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
•
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
•
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
•
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
•
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
•
Das Schachtringgehänge darf nur zum Transport
von Schachtringen und Konen eingesetzt werden.
Jeder andere Einsatz ist verboten!
•
Die geltenden Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften müssen eingehalten
werden.
•
Das Schachtringgehänge darf nur im
bodennahen Bereich eingesetzt werden.
54400001 / 54400002 / 54400003
Nicht erlaubt sind:
•
das Überschreiten der zulässigen Höchstlast,
•
der Aufenthalt unter der Last oder im
Gefahrenbereich: Lebensgefahr !
•
der Transport von Schachtringen/Konen, deren
Abmessungen nicht den technischen Daten des
Gehänge-Types entsprechen (z.B. Wandstärke,
Ringdurchmesser, Muffenform) oder der
Transport von anderen Bauteilen,
•
das Befördern von Personen: Achtung
Lebensgefahr!
•
das Befördern von Tieren,
•
das Schrägziehen von Lasten,
•
das Losreißen, Ziehen oder Schleppen von
Lasten,
•
Ruckartige Bewegungen sowie Lastpendeln,
•
ungleichmäßige Belastung der Klemmen,
•
Belastung der Klemmen durch Schrägzug.
Es ist darauf zu achten, dass nur ausreichend
abgebundene und trockene (keinesfalls vereiste)
Schachtringe/Konen gehoben werden.
4 / 18
DE